Service Was ein gutes Arbeitszeugnis ausmacht

Wenn ein Mitarbeiter seine alte Firma verlässt, hat er Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei muss auf negative Formulierungen verzichtet werden.

Ein gutes Arbeitszeugnis ist die Eintrittskarte in den neuen Job. Deshalb ist es wichtig, dass Form und Inhalt stimmen. Arbeitnehmer sollten deshalb viel Zeit darauf verwenden, dass mit dem Zeugnis alles in Ordnung ist. "Wenn ein Bewerber kein ordentliches Arbeitszeugnis vorlegen kann, werden Personaler stutzig", warnt Marion Hodapp. Die frühere Personalerin wechselte auf die andere Seite des Schreibtischs und berät nun Menschen, die sich beruflich verändern wollen.

"Jeder Mitarbeiter hat am Ende eines Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis", sagt Kagan Ünalp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Arbeitgeber zudem, eine ausführliche Bewertung zu schreiben, wenn der Arbeitnehmer das verlangt. "Wird kein qualifiziertes Arbeitszeugnis eingefordert, genügt theoretisch auch eine einfache Bescheinigung mit Angaben zur Person sowie zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses." In der Praxis kommt das aber kaum vor.

Der erste Absatz des Arbeitszeugnisses sollte die Aufgaben beschreiben, die im Unternehmen übernommen wurden. "Wenn die Leistungsaufzählung nicht vollständig ist, hat der Arbeitnehmer einen Berichtigungsanspruch", sagt der Anwalt für Arbeitsrecht, Georg-R. Schulz. Größer ist der Spielraum der Arbeitgeber bei der Bewertung der Leistung. Doch auch hier gibt es Grenzen: Von Gesetz wegen muss die Beurteilung positiv formuliert sein, erläutert Schulz, der auch Ratgeber-Autor zum Thema ist.

Eindeutig negative Formulierungen können vor Gericht angefochten werden. Das ist auch der Grund für die oft verklausulierte Zeugnissprache - die eigentliche Botschaft steht zwischen den Zeilen. "In manche Sätze kann sehr viel hinein interpretiert werden, aber dann meist nichts Gutes", sagt Hodapp. Sie nennt ein Beispiel: "Der Mitarbeiter war aufgrund seines hohen Fachwissens in der Lage, seine Aufgaben fachgemäß zu bearbeiten." Dahinter versteckt sich sicher kein Lob: War er nur in der Lage, blieb wohl vieles liegen, so eine mögliche Vermutung, sagt die Expertin.

"Manchmal will ein Arbeitgeber auch das Beste, aber er beherrscht die Formulierungen selbst nicht", erklärt Schulz. Regelmäßig würden ihn Klienten deshalb um die Bewertung ihrer Arbeitszeugnisse bitten, erzählt der Anwalt. Viele Unternehmen greifen für die Leistungsbewertung einfachheitshalber auf feste Floskeln zurück, die den Schulnoten entsprechen. Eine Eins plus steckt hinter dem Satz: "Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." Fehlt das "stets" oder ist nur von der "vollen Zufriedenheit" die Rede, muss eine Note abgezogen werden.

"Wer mit seinem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann auch eine bessere Bewertung einklagen", ergänzt Ünalp. Die Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass im Regelfall eine durchschnittliche Leistung erbracht worden ist. "Ist die Note im Arbeitszeugnis schlechter als eine Drei, ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht." Verlangt der Arbeitnehmer dagegen, mit "gut" oder "sehr gut" bewertet zu werden, muss er das nachweisen. "In der Praxis einigt man sich meist außergerichtlich auf eine entsprechende Formulierung - das spart Zeit und Nerven."

Unzulässig ist es auch, wenn das Arbeitszeugnis zu ganz anderen Schlüssen kommt als frühere Bewertungen: "Ein Zwischenzeugnis hat eine starke Bindungswirkung für die Bewertung im Endzeugnis", erläutert Schulz. Arbeitnehmer sollten sich deshalb immer ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, wenn ein Anlass dazu besteht. Das kann der Wechsel des Chefs sein oder die Übernahme einer neuen Aufgabe im Unternehmen.

Doch nicht nur auf die Wortwahl kommt es an, es darf auch nichts Wesentliches fehlen: "Wird die Teamfähigkeit nicht erwähnt, ist das ein eindeutiger Mangel", erläutert Schulz. Das Sozialverhalten sollte immer thematisiert werden. Dabei kommt es auch auf die Reihenfolge an: "Der Vorgesetzte muss zuerst genannt werden", sagt Hodapp. Wie in der Formulierung: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei. "Ist die Reihenfolge anders, bedeutet das im Klartext: Es gab Probleme mit dem Chef", erläutert er.

In die Schlussfloskel gehört ein Satz zur Art und Weise des Auseinandergehens. Wurde das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen? Dann muss das erwähnt werden. "Oft wird vergessen, den Grund für die Ausstellung des Zeugnisses zu nennen", sagt Hodapp. Daneben sollte immer für die Zukunft "beruflich und privat alles Gute" gewünscht werden. "Erst der Dank am Ende signalisiert deutlich, dass es sich um einen guten Mitarbeiter gehandelt hat."

Idealerweise wird das Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer am Tag des Ausscheidens aus dem Betrieb persönlich übergeben. Doch in der Praxis klappt das nicht immer. In so einem Fall sollte man das Zeugnis zunächst schriftlich einfordern, rät Anwalt Ünalp. "Wenn dann nichts geschieht, kann das Arbeitszeugnis auch eingeklagt werden." Zu viel Zeit sollten Arbeitnehmer jedoch nicht verstreichen lassen, warnt Schulz. Denn: "Der Anspruch auf eine Bewertung verfällt spätestens nach drei Jahren."

(RP)
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