Ein fester Arbeitgeber, viele verschiedene Arbeitsstätten Zeitarbeit — Neue Chance auf dem Arbeitsmarkt

Düsseldorf (rpo). Zeitarbeit hat für viele immer noch einen leicht verpönten Ruf. Dabei bringt das Leiharbeitsverhältnis alles mit, was man von einem geregelten Berufsleben erwartet: Einen Arbeitsvertrag, regelmäßige Bezahlung, bezahlten Urlaub und Krankengeld, Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge. Der Arbeitgeber bleibt immer derselbe, nur die Wirkungsstätten wechseln.

Als Leih- oder Zeitarbeiter ist der Arbeitnehmer bei seiner Zeitarbeitsfirma fest angestellt und arbeitet leihweise für deren Kunden, wie die Firmen bezeichnet werden, die mit den Zeitarbeitsfirmen zusammenarbeiten. Zeitarbeiter werden gerne als Vertretungen im Krankheits- oder Mutterschaftsvertretung herangezogen bzw. generell immer dann, wenn schnell Ersatz für eine Arbeitskraft gefunden werden muss, ohne dass viel bürokratischer Aufwand anfallen soll. Mit ein Grund für das schlechte Ansehen der Zeitarbeit war die Tatsache, dass die Löhne der Zeitarbeiter sich meistens bis zu 20 oder 30 Prozent unter denen ihrer normal angestellten Kollegen befanden — bei gleicher Arbeit. Der Gewinn des Zeitarbeitsunternehmens generiert sich schließlich aus der Differenz, die zwischen dem vom Kunden an die Zeitarbeitsfirma bezahlten Geld und dem Lohn des entliehenen Arbeiters liegt.

Equal-Pay oder tariflich vereinbarte Löhne

Durch die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene so genannte Equal-Pay-Regelung im Rahmen des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, umgangssprachlich Hartz I genannt, müssen Zeitarbeiter jetzt zu den Konditionen bezahlt werden, die beim Kunden üblich sind. Das Gesetz gilt nicht, wenn Tarifverträge bestehen, die Mindestlöhne festhalten, wie sie im letzten Jahr zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) beziehungsweise der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und den Personal Service Agenturen (CGZP) geschlossen worden sind.

In Ergänzung zu den klassischen Zeitarbeitsfirmen gibt es im Zuge der Hartz-Reformen die so genannten Personal Service Agenturen (PSA). Diese sollen Langzeitarbeitslose und schwer Vermittelbare in den Arbeitsmarkt integrieren und bekommen dafür von der Bundesagentur für Arbeit Fallpauschalen für jede gelungene Vermittlung. Natürlich ist es jederzeit möglich, dass ein Unternehmen einen Zeitarbeiter übernimmt.

Von 800.000 Zeitarbeitern im Jahr würden etwa 170.000 in feste Beschäftigungsverhältnisse übernommen, wie Thomas Läpple, der Pressesprecher von der BZA, erzählt. Oft muss dann vom Kunden eine Ablösesumme an den Verleiher gezahlt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort