Zwischenzeugnis bei Abteilungswechsel

Wer innerhalb des Unternehmens die Abteilung wechselt, sollte vom Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis einfordern. Damit können Beschäftigte ihre bisherigen Leistungen im Unternehmen dokumentieren, sagt Nathalie Sander, Pressesprecherin der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Das kann beispielsweise dann von Vorteil sein, wenn Mitarbeiter mit ihrem neuen Chef nicht zurechtkommen und sich in einem anderen Unternehmen bewerben wollen.

(DPA-TMN)
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