Zum Idiotentest 1,6 Promille: Urteil verbietet Radfahren

München (RPO). Wer als Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, der verliert nach einem neuen Urteil nicht nur den Führerschein. Ihm kann auch das Fahrradfahren verboten werden. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

 Ab 1,6 Promille wird es auch für Radfahrer eng.

Ab 1,6 Promille wird es auch für Radfahrer eng.

Foto: ddp

Wer schwer betrunken Fahrrad fährt, verliert nicht nur den Autoführerschein, sondern darf auch erst nach einem "Idiotentest" wieder radeln. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs muss die Führerscheinbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, wenn ein Radler mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wurde.

Im konkreten Fall hatte die Stadt München einem Mann untersagt, auf öffentlichem Grund Auto oder Rad zu fahren. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte, bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille lägen Zweifel auch an der Eignung zum Radfahren auf der Hand. Ohne Gutachten müsse die Behörde auch das Radeln untersagen, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

VGH Bayern - Az.: 11 C 09.2200

(apd/kpl)
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