Ärztekammer lockert Verbot Homosexuelle dürfen künftig unter Bedingungen Blut spenden

Berlin · Künftig dürfen auch homosexuelle Männer Blut spenden – allerdings erst zwölf Monate nach Beendigung "sexuellen Risikoverhaltens". Die Deutsche Aidshilfe kritisiert diese Einschränkung.

Künftig dürfen auch homosexuelle Männer Blut spenden — allerdings erst zwölf Monate nach Beendigung "sexuellen Risikoverhaltens". Die Deutsche Aidshilfe kritisiert diese Einschränkung.

Die Bundesärztekammer (BÄK) überarbeitete die entsprechende Richtlinien zur Blutgewinnung und zur Verwendung von Blutprodukten und lockerte bisherige Verbote. Das teilte sie am Montag in Berlin mit. Zwölf Monate nach Beendigung "sexuellen Risikoverhaltens" dürfen Schwule demnach künftig Blut spenden, weil dies "nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfänger von Blut und Blutprodukten führt".

Bislang sind nicht nur Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sondern auch Homosexuelle, Drogenkonsumenten, Prostituierte und Menschen mit häufig wechselnden Partnern lebenslang von Blutspenden ausgeschlossen. Begründet wurde dies mit der erhöhten Ansteckungsgefahr etwa durch HIV oder Hepatitis. Von den Betroffenen, vor allem von Homosexuellen, wurde dies als Diskriminierung empfunden.

Für schwule Männer, Menschen mit häufigen Sexkontakten, Prostituierte und Transsexuelle mit "sexuellem Risikoverhalten" gilt demnach künftig die Zwölfmonatsfrist, die sie bis zu einer möglichen Blutspende abwarten müssen. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe, welche die Richtlinie überarbeitete, führt eine "Zulassung zur Blutspende zwölf Monate nach Beendigung des sexuellen Risikoverhaltens nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfänger". Die Angaben zum Lebensstil werden wie bisher per Fragebogen erhoben.

EuGH: Generelle Verbote sind unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2015 die EU-Regelungen zum Blutspendeverbot für Homosexuelle, auf denen auch die deutschen Regelungen beruhen, präzisiert. Wenn der Gesundheitsschutz von Blutspendenempfängern durch neue Nachweistechniken zu HIV oder Befragungen der Spender gesichert werden könne, seien generelle Verbote unzulässig, urteilte der EuGH und verwies auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung.

Der Deutschen Aidshilfe geht die neue Richtlinie nicht weit genug. "Eine HIV-Infektion kann man heute sechs Wochen nach dem letzten Risiko sicher ausschließen", erklärte Vorstandsmitglied Björn Beck. Eine Frist von einem Jahr schließe hingegen die meisten schwulen und bisexuellen Männer weiterhin unnötig von der Blutspende aus.

Kritik von der Aidshilfe

Auch Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland, kritisierte die Richtlinie als "wissenschaftlich nicht haltbar". So werde nicht berücksichtigt, dass bei geschütztem Sex ein weitaus geringeres Übertragungsrisiko bestehe. Nicht zuletzt sei kaum davon auszugehen, "dass ein gesunder homosexueller Mann niemals ein Jahr lang zölibatär leben kann und wird, um dann endlich Blut spenden zu dürfen".

Tatsächlich betonten die Experten in ihrer Stellungnahme, dass sexuell aktive Homosexuelle sowohl durch ein komplettes Verbot einer Blutspende als auch durch eine zeitlich befristete Rückstellung "faktisch von der Blutspende ausgeschlossen sind".

(felt/AFP)
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