Berlin/Frankfurt Airline darf Flugpassagier mit Gips ablehnen

Berlin/Frankfurt · Beförderung ist grundsätzlich möglich, aber dann müssen die Patienten ein Attest vorlegen.

Airlines dürfen die Mitnahme von Passagieren mit Gipsverbänden ablehnen. Entsprechende Regelungen finden sich meist in den Beförderungsbedingungen.

So weist Air Berlin darauf hin, dass Personen mit Gipsverband zu ihrer eigenen Sicherheit innerhalb der ersten vier Tage nach Anlegen des Gipses die Beförderung verweigert werden kann. Im Einzelfall könne die Airline jedoch auch anders entscheiden. Dafür ist es jedoch notwendig, dass ein ärztliches Attest vorliegt, nach dem während des Fluges keine gesundheitlichen Gefahren zu erwarten sind.

Bei Tuifly benötigen alle Passagiere mit Gips ein Attest. Darüber hinaus müssen sie eine Einverständniserklärung unterzeichnen und damit bestätigen, dass sie über die Risiken des Transportes aufgeklärt wurden. Die Airline rät, in den ersten 48 Stunden nach der Fraktur gar keine Flüge anzutreten, in den ersten 24 Stunden seien Flüge verboten. Innerhalb der ersten sieben Tage nach einer Fraktur muss der Gips gespalten sein. Bei Germanwings heißt es, dass die Beförderung mit Gips grundsätzlich möglich ist. Auch hier lautet die Voraussetzung jedoch, dass dieser gespalten ist oder über eine Dehnungsfuge verfügt. Zudem rät die Airline, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen.

Bei Lufthansa gibt es keine allgemeingültigen Regelungen. Bei verschiedenen Erkrankungen und Verletzungen ist jedoch laut Auskunft der Fluggesellschaft eine Beurteilung der Flugreisetauglichkeit durch den Medizinischen Dienst bei Lufthansa vorgeschrieben. Das Medical Operation Center der Lufthansa ist täglich zwischen 6.00 und 22.30 Uhr unter der Frankfurter Telefonnummer 069 / 69655077 erreichbar.

(dpa)
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