HammGericht moniert Zahnarzt-Fehler
Ein Zahnarzt muss mindestens sechs Monate warten, bis er einem Patienten einen provisorischen Zahnersatz einsetzt, wenn dieser vorher wegen Zahnbeschwerden eine Schienentherapie bekommen hat. Das geht aus einer Entscheidung des OLG Hamm hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 26 U 14/13). Hält der Arzt sich nicht daran, kann er einen groben Behandlungsfehler begehen. In dem Fall hatte eine Frau wegen Kopf- und Zahnschmerzen eine Schiene bekommen, mit der eine Kieferfehlstellung behoben werden sollte. Die Beschwerden hielten aber an. Nach etwa drei Monaten nahm der Zahnarzt daher ihre Amalgamfüllungen heraus und schliff die Zähne für provisorische Brücken ab. Der Frau ging es dann aber noch schlechter.