BGH präzisiert Anforderungen für Patientenverfügung
KarlsruheBGH präzisiert Anforderungen für Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, wie lange und wie sie am Ende ihres Lebens behandelt werden wollen - dabei müssen sie nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber möglichst konkret sein. Nur zu sagen, dass "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" gewünscht sind, reicht demnach nicht aus, wie aus dem Beschluss der Karlsruher Richter hervorgeht.