München Arzt muss Kopie der Patientenakte herausgeben
München · Ärzte sind verpflichtet, die komplette Krankenakte herauszugeben, wenn ein Patient danach fragt. Auch die Krankenversicherung kann einen Anspruch haben, die Unterlagen vollständig einzusehen - etwa wenn es um Schadenersatzansprüche geht.
23.02.2016
, 09:05 Uhr
Das besagt ein Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 243 C 18009/14). Voraussetzung für die Herausgabe der Unterlagen: Der Patient ist einverstanden und entbindet den Arzt von der Schweigepflicht. Dann ist dieser verpflichtet, lesbare Kopien der gesamten Akte anzufertigen.