Gerichtsurteil Auto-Schaden durch Schneelawine — Wer zahlt?

Magdeburg · Wer sein Auto im Winter so abstellt, dass es von einer Schneelawine getroffen werden kann, die vom Dach eines Hauses rutscht, bekommt den Schaden nicht unbedingt ersetzt.

Ein Autofahrer hatte vor einem Haus mit steilem Dach geparkt. Das Dach war nicht mit Schneefanggittern versehen, weshalb eine Schneelawine auf das Auto rutschte und einen Schaden von 6000 Euro verursachte. Der Autofahrer klagte auf Schadensersatz und erhielt nur zum Teil Recht, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Die Richter teilten den Schaden zwischen der Hausbesitzerin und dem Autofahrer auf. Zwar habe die Hausbesitzerin eine Verkehrssicherungspflicht, doch können man in schneearmen Regionen nicht verlangen, dass ein Schneefanggitter angebracht sei. Im Zweifelsfall müsse vor Dachlawinen gewarnt werden.

Der Autofahrer trug eine Mitschuld, weil er als Nachbar die Umstände des ungesicherten Daches kannte und man ihm zumuten könne, an einer ungefährlichen Stelle zu parken, urteilten die Richter des Landgerichts Magdeburg (AZ: 5 O 833/10).

(sp-x/sgo)
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