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Urteil des Landgerichts Kleve Autoschlüssel weg - Versicherungsschutz weg

Kleve (RPO). Der Verlust eines Autoschlüssels kann den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet eine Fachzeitschrift unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Kleve.

 Verliert ein Autofahrer seinen Schlüssel, kann auch der Versicherungsschutz weg sein.

Verliert ein Autofahrer seinen Schlüssel, kann auch der Versicherungsschutz weg sein.

Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls, wenn der Halter erfolglos nach dem Schlüssel gesucht und dann keine besonderen Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl des Fahrzeugs unternommen hat (Az.: 6 S 79/10). Das meldet "recht und schaden" (Heft 5/2011).

Das Gericht wies damit die Klage einer Fahrzeughalterin gegen ihre Kfz-Versicherung ab. Die Klägerin hatte ihren Wagen abends abgestellt und dabei den Schlüssel verloren. Als sie ihn nicht fand, benutzte sie einen Ersatzschlüssel, ohne besondere Vorkehrungen gegen einen möglichen Kfz-Diebstahl zu treffen.

Ein neunjähriger Junge fand später den Schlüssel und fuhr mit dem Wagen davon. Bei einem Unfall entstand ein Sachschaden von rund 1500 Euro. Die Versicherung lehnte die Schadensregulierung ab, weil die Klägerin sich grob fahrlässig verhalten habe. Das Landgericht sah dies genauso.

(tmn/nbe)
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