Berlin Behandlungsfehler: Kasse erstellt Gutachten

Berlin · Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler wenden sich gesetzlich Versicherte am besten an ihre Krankenkasse. "Die ist verpflichtet, Patienten mit einem Gutachten kostenfrei zu versorgen", sagt Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Privatpatienten haben keinen Anspruch auf ein medizinisches Gutachten, das einen Verdacht klären soll. Schlund rät, die Versicherung trotzdem zu informieren und um Hilfe zu bitten.

(DPA-TMN)
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