Rechtslage bestätigt BGH bremst Führerschein-Tourismus

Karlsruhe (RPO). Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die wechselseitige Anerkennung von Führerscheinen in EU-Staaten verlangt. Allerdings nur unter der Bedingung, dass der Inhaber auch in dem jeweiligen Land wohne oder zumindest gewohnt habe. Diesem Urteil zum Führerschein-Tourismus hat sich der BGH nun angeschlossen.

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Deutschland muss Führerscheine aus anderen EU-Staaten nur dann anerkennen, wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in dem jeweiligen Land hatte. In anderen Fällen muss der Staat daher auch keinen Schadenersatz leisten, wenn die Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis verweigert wurde, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er schloss sich damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg an. (Az.: III ZR 212/07)

Dem Kläger aus Bayern war 1995 wegen Trunkenheit und 2001 nochmals wegen Unfallflucht der Führerschein entzogen worden. Eine neue Fahrerlaubnis wollten die Behörden nur nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erteilen. Der Autofahrer lehnte den so genannten Idiotentest aber ab und legte stattdessen einen tschechischen Führerschein vor. Weil auch den die Behörden ohne Idiotentest nicht anerkennen wollten, verlangte der Mann Schadenersatz von 40 Euro je Tag, den sein tschechischer Führerschein nicht anerkannt war, insgesamt 14.840 Euro.

Der BGH wies die Klage nun ab. Nach einem EuGH-Urteil vom Juni müssten die EU-Staaten ihre Führerscheine zwar ohne weitere Formalitäten gegenseitig anerkennen. Dies gelte aber nur, wenn der Inhaber auch in dem jeweiligen Land wohne oder zumindest gewohnt habe. Im konkreten Fall sei aber schon in dem tschechischen Führerschein der deutsche Wohnsitz angegeben. Weil die Fahrerlaubnis deshalb nicht anerkannt werden musste, scheide auch ein Schadenersatzanspruch aus, urteilten die Karlsruher Richter.

Häufig wurde früher in Tschechien der Wohnsitz gar nicht geprüft. Das Nachbarland galt daher als beliebter Ausweichort, um den Idiotentest zu umgehen. Erst zum Juli 2006 passte Tschechien seine Vorschriften an das europäische Recht an. Danach soll jetzt auch dort eine Fahrerlaubnis nur noch ausgestellt werden, wenn der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz in Tschechien hat.

(afp)
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