Berlin Cannabis auf Rezept bleibt eine Einzelfallentscheidung

Berlin · Im März tritt ein neues Gesetz in Kraft, nach dem Ärzte ihren Patienten auf Kosten der Krankenkasse Cannabis verschreiben können. Eine Therapie mit den getrockneten Blüten der Cannabis-Pflanze sei aber nur im Einzelfall eine Option, erklärt Ursula Sellerberg von der Bundesapothekerkammer: "Es gibt keine allgemeine Zulassung wie bei Fertigarzneimitteln." Infrage kommt eine Verordnung von Cannabis-Blüten, wenn der Patient nicht anders behandelt werden kann - oder der Arzt der Ansicht ist, dass es dem Patienten dank dieser Therapie deutlich besser geht.

Helfen kann Cannabis zum Beispiel bei Schmerzen oder Übelkeit, die durch eine Krebstherapie verursacht werden, oder bei Multipler Sklerose. Wie genau die Abgabe des Wirkstoffs an den Patienten funktionieren soll, sei im Detail noch nicht geklärt, erklärt Sellerberg. Die Apotheken kaufen ihr zufolge Cannabis-Blüten zunächst über Zwischenhändler in den Niederlanden. Der Arzt kann die Cannabis-Blüten selbst oder den aus den Blüten isolierten Wirkstoff Dronabinol verordnen. "Bei manchen Patienten wirkt die komplette Blüte besser", so Sellerberg.

(dpa)
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