Sprechstunde Das Cannabis-Dilemma

Ärzte, die Suchtkranke behandeln, müssen einen Zick-Zack-Kurs zwischen den gesetzlichen Bestimmungen zur Cannabis-Therapie fahren.

Unser Leser Heinz K. aus Rees fragt: "Meine Tochter leidet an Schizophrenie. Ihren Haschischkonsum hat sie aufgegeben. Jetzt aber wird Cannabis überall als Medikament angepriesen. Wie kann man das verstehen?"

Jürgen Vieten Der Parlamentsbeschluss von 2017, nach dem Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung mit schwerwiegenden Erkrankungen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln haben, stellt Medizin und Krankenkassen vor große Herausforderungen. Cannabis hat sehr viele Inhaltsstoffe, hier sind vor allem THC (Tetrahydrocannabiol) und CBD (Cannabidiol) von Bedeutung.

Ist das körpereigene "Endocannabinoidsystem" aktiviert , reguliert es Appetit, Stimmung, es entstehen milde schmerz-, entzündungs- und übelkeitsdämpfende Effekte. Als Schmerzmittel wirkt eine Cannabis-Arznei zwar im Durchschnitt deutlich schlechter und weniger zuverlässig als alle anderen bewährten Mittel, dafür allerdings statistisch verträglicher. Bei Übelkeit durch Chemotherapie scheint es dem bewährten Odansetron zu ähneln.

Bei beiden ist der Gebrauch "off-label", der Arzt muss es bei Bedarf speziell beantragen. Bei Spastik bei MS ist es zwar zugelassen, aber umstritten. Zu bedenken sind Nebenwirkungen bei akutem und bei Langzeitgebrauch. Cannabis (vor allem THC, das euphorisiert, akut und im Langzeitgebrauch Lern- und Gedächtnisstörungen verursacht, Angst verstärken kann) kann auch Schübe der Schizophrenie (Psychosen) bei bereits Erkrankten auslösen und verstärken. Außerdem beginnt die Erkrankung bei Usern durchschnittlich 2,7 Jahre früher oder wird früher bemerkbar. Bipolare Störungen ("manisch-depressiv") treten dreifach häufiger auf. Es kann zu Verwirrtheit, Schläfrigkeit, Appetitstörung, Schwindel, Erbrechen und Durchfall kommen. Auch entstehen Probleme, wie man im Straßenverkehr mit positiv getesteten Personen umgehen soll.

Für die mäßig positiven Wirkungen verantwortlich ist vor allem CBD, das nicht euphorisiert und wenig interessant für Drogenkonsumenten ist. Er löst auch keine Psychosen aus. Zur Zeit versucht man, es isoliert herzustellen und zu testen.

Für die Ärzte, die Suchtkranke behandeln, tut sich ein Widerspruch zwischen dem Willen des Gesetzgebers und den geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer sowie des BTMG (Betäubungsmittelgesetz) auf. Wieso sollte man schwer Suchtkranke für den krankheitsbedingten Rückfall "bestrafen" (sprich, aus der Behandlung entlassen), wenn "ums Eck" der Stoff für teilweise geringere Probleme von der Krankenkasse erstattet wird?

Würde man außerdem einem übergewichtigen Zuckerkranken sein Insulin verweigern, weil er "gesündigt" hat? Oder einem Sportler nach Sturz die Operation, weil die Skipiste zu gefährlich war?

(RP)
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