Verbraucherschutz Häufig Etikettenschwindel auf Müslipackungen

Berlin · Dass Currywurst mit Pommes und Mayo besonders gesund ist, erwartet sowieso niemand. Umso mehr achten viele Verbraucher darauf, bei anderen Lebensmitteln ganz bewusst etwas Gutes für ihre Fitness zu tun - mit einem Müsli, vitaminhaltigen Getränken oder einem speziellen Joghurt.

Verbraucherschutz: Häufig Etikettenschwindel auf Müslipackungen
Foto: shutterstock/ Art Aliianz

Produkte mit einem besonders verlockenden Gesundheitseffekt lassen sich Supermarktkunden auch schon einmal etwas mehr kosten. Doch Verbraucherschützer bemängeln, dass bei der Werbung dafür zu häufig getrickst werde. Dabei gelten für Gesundheits-Kennzeichnungen besondere europäische Regeln.

Die Palette der Produkte mit einem versprochenen Extra für das Wohlbefinden wird zusehends größer. Auf dem Etikett werben Hersteller gern mit Begriffen wie "aktiv", "vital" und "Sport". Was konkrete Werbung mit Gesundheitswirkungen angeht, sind der Fantasie aber enge Grenzen gesetzt. Seit 2012 gilt in der EU eine Liste mit erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen ("Health Claims"), die eigens zugelassen und wissenschaftlich fundiert sein müssen. Aufgeführt sind inzwischen rund 250 Formulierungen, sie lauten etwa eher nüchtern: "Roggen-Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei."

Von den strikten Vorgaben weichen manche Anbieter jedoch leicht - dafür aber wirkungsvoll - ab, wie die Verbraucherzentralen bei einer Stichprobe mit 46 Produkten monierten.

So ist auf der Packung eines Beeren-Müslis von "wertvollen Wachstumsbausteinen" Eisen, Jod und Zink zu lesen. Zugelassen sei allerdings nur eine Aussage für Jod, erläutert Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg - nämlich, dass es "zum normalen Wachstum beiträgt". Ausgerechnet Kinderlebensmittel hätten bei korrekten Gesundheitsaussagen besonders schlecht abgeschnitten.

Bei einem Pflanzenöl verspricht der Flaschen-Aufdruck, enthaltene Fettsäuren sorgten mit für einen Cholesterinspiegel auf "gesundem" Niveau. Zugelassen ist nur, von einem "normalen" Cholesterinspiegel zu sprechen. "Zwischen normal und gesund besteht ein Unterschied", kritisiert Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Gesundheitsangaben seien ein entscheidendes Kaufkriterium, wenn man zwischen zwei Produkten zu wählen habe. Gerade in diesem sensiblen Feld müsse daher gelten: "Mit Gesundheit spielt man nicht."

Problematisch sind aus Sicht der Verbraucherschützer auch andere Werbekniffe, die Gesundheitseffekte nahelegen. So glaubten in einem Vergleichstest 39 Prozent der Befragten, dass ein abgebildetes Zitronen-Erfrischungsgetränk "wenige Kalorien" habe. Mit einem extra eingefügten Bild einer joggenden jungen Frau sagten dies 66 Prozent. Generell hat die Vorderseite der Packung - mit ihren verlockenden Aufdrucken - die stärkste Wirkung, wie Studienautorin Anke Zühlsdorf erläutert. Die Rückseite mit kleiner gedruckter Zutatenliste ändere am ersten Eindruck auch zu Gesundheitseffekten nur erstaunlich wenig.

"Zuckerbomben" oder Würstchen mit hohem Fettanteil dürften gar nicht als "gesund" angepriesen werden, fordern die Verbraucherzentralen. Es könne nicht sein, bei einem Saft mit höherem Zuckergehalt als eine Cola eine positive Wirkung auf Nerven und Muskeln herauszustellen.

(RP)
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