Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln Lebensmittellügen - besser Etikett prüfen

Berlin · Werbung wie "Senkt den Cholesterinspiegel", "Stärkt die Abwehrkräfte" oder "Gut für die Knochen" soll den Absatz bestimmter Lebensmittel steigern. Eine Europäische Behörde prüft derzeit, ob solche gesundheitsbezogene Angaben tatsächlich haltbar sind.

Was nicht in der Zutatenliste steht
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Was nicht in der Zutatenliste steht

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Foto: Bretz, Andreas

Ein Joghurt für starke Knochen oder ein Getränk für eine gesunde Verdauung - bei solchen Versprechen auf Lebensmittelpackungen sollten Verbraucher skeptisch sein. Das rät Alexandra Borchard-Becker, Ökotrophologin bei der Verbraucher Initiative in Berlin. Denn die gesetzlichen Regelungen, welche Behauptungen der Hersteller über die gesundheitsfördernde Wirkung seines Produkts aufstellen darf und welche nicht, seien noch nicht vollständig. Die entsprechenden Listen dazu stelle der Gesetzgeber voraussichtlich erst Ende 2012 oder 2013 fertig.

Was man glauben kann

Auch anderen Angaben auf Lebensmittelverpackungen sollte der Verbraucher beim Einkauf nicht einfach blind vertrauen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen am Mittwoch vorgestellt hat. Die Initiatoren der Studie fordern deshalb jetzt strengere Regeln und mehr staatliche Siegel für Lebensmittel. Von den bisher über 4600 vorgelegten Werbeaussagen sind nach den bisherigen Ergebnissen der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nur rund 15 Prozent als gerechtfertigt eingestuft worden.

Es gibt aber auch Angaben, denen der Verbraucher in der Regel immer vertrauen kann: Dazu zählen laut Borchard-Becker die Zutatenlisten und die Nährwertangaben. Verlassen dürfe er sich auch auf die Biolabel und die einfachen Herkunftsangaben. Steht auf Verpackungen von Geflügelfleisch, dass es aus "bäuerlicher Freilandhaltung" stamme, sei auch darauf Verlass. Die Kombination dieser beiden Worte sei eine staatlich geregelte Kennzeichnung, die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüft wird.

Wer mit Aussagen werben darf

Jeder Hersteller, dessen Produkt die Bedingungen erfüllt, das heißt, die entsprechenden Mengen des Vitamins, Mineralstoffs oder Pflanzenstoffs enthält, darf nach Auskunft der EVrbraucherzentrale mit der zugelassenen Aussage werben. Zudem sollen für den Zucker-, Fett- oder Salzgehalt jeder Lebensmittelgruppe Grenzwerte erarbeitet werden, die so genannten Nährwertprofile. Nur wenn das Produkt diese Nährwertprofile erfüllt, darf der Hersteller mit einem Gesundheitsnutzen werben.

(dpa/wat)
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