Sport auf Krankenschein Diese Fitnessangebote zahlt die Krankenkasse

Düsseldorf · Sport auf Rezept – das gibt es wirklich. Ärzte können nicht nur Reha-Sport und Physiotherapie verordnen, sondern auch andere Bewegungsangebote, etwa in Fitnessstudios oder Sportvereinen. Ein Überblick, welche Bewegungsangebote die Krankenkasse zahlt.

 Ob im Sportverein oder im Fitnessstudio zertifizierte Gesundheitskurse zahlt auch die Krankenkasse.

Ob im Sportverein oder im Fitnessstudio zertifizierte Gesundheitskurse zahlt auch die Krankenkasse.

Foto: Shutterstock/racorn

Sport auf Rezept — das gibt es wirklich. Ärzte können nicht nur Reha-Sport und Physiotherapie verordnen, sondern auch andere Bewegungsangebote, etwa in Fitnessstudios oder Sportvereinen. Ein Überblick, welche Bewegungsangebote die Krankenkasse zahlt.

Bänderriss, Schlaganfall oder Bandscheibenprobleme — meist hat der Arzt erst mit Bewegungsangeboten zu tun, wenn es um die Gesundheit der Patienten schlecht bestellt ist. Das aber muss so nicht sein. Schon bevor ein Leiden eintritt kann er Bewegung auf Rezept verordnen. Ab dem 31. Juli 2016 wird es dazu neue Präventionsempfehlungen geben. Hier sehen Sie im Überblick, welche Sportangebote der Arzt verordnen kann und was davon die Krankenkasse bezahlt:

Sport auf Rezept

Seit 2011 gibt es in Nordrhein-Westfalen das Rezept für Bewegung, das auf eine Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Bundesärztekammer zurück geht. Die Idee dahinter: Der Arzt sollte bei Patienten, die beispielsweise zu Übergewicht tendieren, nicht nur die Empfehlung aussprechen, sich mal mehr zu bewegen, sondern es durch eine Verordnung auf einem grünen Rezept verbindlicher machen.

Mit dem im Jahr 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz geht die sportliche Empfehlung durch den Arzt nun in eine neue Runde. "Ärzte sollen künftig bei einer Gesundheitsuntersuchung wie zum Beispiel dem Checkup 35 eine Präventionsempfehlung ausstellen können", erläutert Rainer Lange von der DAK Nordrhein. Laut Sabine Schindler-Marlow von der Ärztekammer handele es sich dabei um ein freiwilliges Angebot, das der Patient annehmen kann, aber nicht muss.

Die Krankenkasse beteiligt sich durch die Präventionsförderung bereits jetzt mit maximal 80 Prozent an den Kosten solche Bewegungsmaßnahmen. Wählen kann man dazu aus Sportangeboten, die die das Siegel "Sport pro Gesundheit" tragen. Darunter fallen auch Angebote, die die Krankenkassen selbst machen und für die man sich auch ohne ein Bewegungsrezept entscheiden kann.

Was die Angebote der Krankenkassen selbst angeht, so "dienen sie der Primärprävention und richten sich an gesunde Personen", sagt Christian Elspas von der Techniker Krankenkasse. Einen Überblick über die Kurse aus den Bereichen Herz-Kreislauf, Stressbewältigung und Entspannung, Muskel- und Skelettsystem sowie allgemeiner Präventionssport findet man entweder über seine Krankenkasse oder eine Datenbankabfrage des Deutschen Olympischen Sportbundes.

Man wird in Zukunft, voraussichtlich ab dem 31. Juli 2016, nicht nur Kurse bei Sportvereinen finden, "die über qualifizierte und zertifizierte Übungsleiter verfügen, sondern dann auch Angebote anderer Anbieter", so die Sprecherin der Ärztekammer.

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Neu ist dann, dass damit auch Angebote in physiotherapeutischen Praxen, im Fitness-Studio oder über Träger wie Volkshochschulen berücksichtigt werden können, sofern sie sich über die Zentrale Prüfstelle für Prävention haben zertifizieren lassen.

Auch hier erstatten die Kassen dann 80 Prozent der Kosten oder maximal 75 Euro pro Kurs. Meist allerdings nur für maximal zwei Kurse im Jahr, deren Dauer auf acht bis zwölf Stunden befristet ist.

Unabhängig davon, ob man die Angebote mit einer Präventionsempfehlung des Arztes in der Tasche oder auf eigene Faust nutzen möchte, ist es ratsam, zuvor vorab mit seiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen. Wer allerdings normale Mitgliedschaften in Trainigscentern oder Fitnesstudios eingeht, muss dafür selber aufkommen.

Was man sonst über die Kassen in Anspruch nehmen kann

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Viele Krankenkassen bieten neben Kursen auch Online-Coaching-Programme zu Themenbereichen wie Ernährung, Stressbewältigung, Rauchstopp oder Bewegung an.

"In der Regel können daran die eigenen Kunden, aber auch andere Interessenten teilnehmen", sagt der Sprecher der AOK Nordrhein.

Wann bekomme ich Physiotherapie?

"Grundsätzlich hat jeder Versicherte Anspruch auf Physiotherapie, wenn der Vertragsarzt es für medizinisch sinnvoll hält", sagt Daniel Freudenreich von der Barmer GEK. Unter Physiotherapie fallen neben Krankengymnastik auch Angebote wie Massage, manuelle Lymphdrainage, Wärmetherapie oder gerätegestützte Krankengymnastik.

Sie wird verordnet, wenn es darum geht eine Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. "Verschrieben werden darf sie auch, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden", so der Sprecher der Barmer GEK.

Den möglichen Umfang der physiotherapeutischen Verordnung bestimmt der Heilmittelkatalog . "Bei leichten, voraussichtlich kurzzeitigen Erkrankungen der Wirbelsäule können aber zum Beispiel nur höchstens sechs Behandlungseinheiten verordnet werden", sagt Lange und fügt an: "Die Krankengymnastik am Gerät" kommt als Heilmittel nur bei einem voraussichtlich längerfristigen Behandlungsbedarf in Betracht und kann regelmäßig nur in einer Gruppe durchgeführt werden."

Wann bekomme ich Rehasport?

Beim Rehabilitationssport handelt es sich um eine Nachsorge, die nach einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder bei der Behandlung chronisch Erkrankter zum Einsatz kommt und die weitere Genesung voranbringen soll. Sie wird also verordnet, wenn man mit einem Problem bereits in ärztlicher Behandlung ist. Rehasport ist darauf ausgelegt, die Kraft und Ausdauer bei Patienten zu stärken, oder die Koordination zu erhöhen.

Kostenträger für den Rehabilitationssport sind die Krankenkassen, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die deutsche Rentenversicherung. Die Kostenträger bewilligen den Rehabilitationssport über einen begrenzten Zeitraum und übernehmen im Regelfall die gesamten Kosten der Leistung. Die Verordnung ist somit den Versicherten beitragsfrei. Angestoßen wir eine Reha-Maßnahme durch die medizinische Verordnung des Vertragsarztes.

Reha-Sport kann man nicht nur in ausgewiesenen Praxen für Physiotherapie machen, sondern manchmal auch über Sportvereine, wenn diese ein entsprechendes Angebot haben. Aber Achtung! Der Sportverein darf dafür keinen Mitgliedsbeitrag erheben. Erst wenn Sie nach Ablauf der Reha-Maßnahme weiterhin auf dieses oder ein ähnliches Angebot zugreifen möchten, ist das nur über eine Mitgliedschaft möglich.

Typische Rehasportarten sind Gymnastikkurse, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele in Gruppen.

Was ist ein Funktionstraining und wer zahlt das?

Das Funktionstraining wird vor allem bei schweren orthopädischen Erkrankungen wie zum Beispiel nach einer Bandscheiben-OP oder rheumatischen Erkrankungen wie Polyarthritis oder Morbus Bechterew verschrieben.

"Dabei handelt es sich zum Beispiel um Krankengymnastik, Ergotherapie oder Wassergymnastik", sagt Daniel Freudenreich. Es ist Ermessensfrage des Arztes, ob ein Patient einen Reha-Kurs oder ein Funktionstraining besucht. Auch das Funktionstraining wird zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht.

Den inneren Schweinehund zu besiegen lohnt sich. Denn Sport schützt vor gefürchteten Krankheiten wie chronischen Rückenleiden, Schlaganfall und sogar Krebs.

Die meisten Deutschen sind davon allerdings weit entfernt, denn das durchschnittliche Bewegungsprogramm umfasst nicht mehr als im Schnitt 20 Minuten. Viel zu wenig um einen gesunden Ausgleich zum überwiegend sitzend verbrachten Tag zu sein. Dabei wäre es so einfach.

(wat)
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