Kurioses Urteil Führerschein gefälscht: Frau darf weiterfahren

München (RPO). Jura kurios: Eine Frau, die einen gefälschten philippinischen Führerschein gekauft hat, darf in Deutschland damit weiterfahren. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil. Grund ist eine Gesetzeslücke.

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Eine Frau aus Niederbayern, die nie eine Fahrprüfung abgelegt hatte, hatte 2008 über einen Vermittler das gefälschte philippinische Dokument erworben. Zwei Wochen später ließ sie sich unter Angabe eines Scheinwohnsitzes in Ungarn ihren Führerschein von den dortigen Behörden umschreiben.

Anfang 2010 kam die Polizei der Frau auf die Schliche, das Landratsamt Passau erließ ein Fahrverbot gegen sie - zu Unrecht, wie das Gericht in zweiter Instanz feststellte. Denn die ungarische Fahrerlaubnis müsse anerkannt werden, solange sie nicht von Ungarn zurückgenommen worden sei.

Der deutsche Gesetzgeber habe es versäumt, von einer EU-Ermächtigungsnorm Gebrauch zu machen. Nach einer Vorschrift aus der "EU-Führerschein-Richtlinie" hätte festgelegt werden können, dass ein von einem anderen EU-Mitgliedsstaat (hier: Ungarn) umgetauschter Führerschein eines Drittlandes (hier: der Philippinen) in Deutschland nicht anerkannt wird. Eine solche Vorschrift gebe es aber in Deutschland noch nicht.

Im Ergebnis darf nun jemand ein Auto fahren, der niemals eine Prüfung abgelegt hat. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 11 C 10.2938)

(DAPD/chk)
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