Berlin Gesundheitskosten von der Steuer absetzen

Berlin · Kosten für Zahnersatz, Brillen oder Kuren können die Steuerlast senken. Denn diese Ausgaben erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an. Voraussetzung: Die zumutbare Eigenbelastung wird überschritten.

Diese ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Der Kassensturz kann sich 2018 umso mehr lohnen, denn der Bundesfinanzhof hat eine neue Rechenregel für außergewöhnliche Belastungen aufgestellt (Az.: VI R 75/14), so der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

(dpa)
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