Todesfall in Leipziger Krankenhaus Was passiert eigentlich mit einem Ebola-Leichnam?

Leipzig · Ebola ist ein gefährliches Virus. Schon der kleinste Fehler des medizinischen Personals auf den Isolierstationen kann zu einer Ansteckung führen. Doch neben der richtigen Behandlung, wirft der aktuelle Todesfall eines Ebola-Patienten in Leipzig eine weitere Frage auf: Was passiert eigentlich mit der Leiche eines Infizierten?

So sieht die Sonderisolierstation in Düsseldorf aus
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Foto: dpa, fg

Erstmals ist in Deutschland ein Mensch an Ebola gestorben. Ein im Leipziger Klinikum St. Georg behandelter 56-jähriger UN-Mitarbeiter aus Afrika erlag seiner schweren Erkrankung in der Nacht zum Dienstag. "Trotz intensiv-medizinischer Maßnahmen und höchsten Anstrengungen des medizinischen Personals" sei der Patient der schweren Infektionskrankheit erlegen, teilte das Krankenhaus in einer kurzen Erklärung mit.

Dieses Ereignis stellt sowohl das medizinisches Personal, als auch die zuständigen Behörden vor ein völlig neues Problem: Ging es bislang vor allem um eine sichere Behandlung der hochansteckenden Patienten, stellt sich nun die Frage, wie mit dem Leichnam des Afrikaners umzugehen ist. Da der Körper nach wie vor das ansteckende Virus in sich trägt, kann eine normale Bestattung nicht durchgeführt werden.

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Diese Maßnahmen sieht der Aktionsplan des Robert-Koch-Instituts vor

Vielmehr bricht an dieser Stelle das Interesse der Allgemeinheit, die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen und seiner Angehörigen. Der Aktionsplan des Robert-Koch-Instituts sieht in einem Fall von außergewöhnlicher biologischer Gefahr vor, dass der Leichnam in eine flüssigkeitsdichte Plastikhülle gebracht und darin aufbewahrt wird. "Der verschlossene und durch Wischdesinfektion außen desinfizierte Sarg sollte sich in einem separaten und gesicherten Bereich (Kühlraum) befinden und entsprechend gekennzeichnet sein", heißt es in den Richtlinien weiter. Für das medizinische Personal gilt weiterhin, dass jeder Umgang mit der Leiche, wie etwa die Einbalsamierung unzulässig ist. "Die Bestatter sollten über das bestehende Infektionsrisiko bei Kontakt mit dem Leichnam aufgeklärt werden. Eine Kremation ist der Erdbestattung vorzuziehen."

Wegen der besonderen Gefahr, die von den Ebola-Viren ausgehen, werden diese Richtlinien umgesetzt, obwohl davon auszugehen ist, dass der aus dem Sudan stammende Verstorbene dem Islam angehört. Der verbietet die Verbrennung von Leichnam allerdings ausdrücklich, und sieht eine Beerdigung mit dem Kopf Richtung Mekka vor. Umstände, die in diesem Fall aus Sicherheitsgründen jedoch nicht eingehalten werden können.

(ham)
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