Ex-Freundin siegt vor Gericht Mann darf geschenktes Auto nicht behalten

Kiel · Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Der Spruch gilt aber nicht in jedem Fall, wie ein zu seinem Geburtstag großzügig beschenkter Cabrio-Fahrer nun erkennen musste.

2012: Übersicht der kompakten Cabrios
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Wer ein Auto geschenkt bekommt, kann noch lange nicht sicher sein, dass es auch in seinen Besitz übergeht. Ein Geschenkband und ein übergebener Schlüssel reichen dafür nicht aus, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig nun entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau ihrem Freund zum Geburtstag ein mit einer Schleife geschmücktes Cabrio im Wert von 50.000 Euro übergeben, Zweitschlüssel und Fahrzeugbrief allerdings behalten. Als das Paar sich ein Jahr später trennte, erhoben beide Parteien Anspruch auf das Auto.

Die Richter gaben der Käuferin Recht. Der "Beschenkte" durfte laut Urteilsbegründung die Schlüsselübergabe und das geschmückte Auto allein nicht als Übereignung des Fahrzeugs verstehen. Vielmehr hätte seine damalige Freundin den Willen zur Schenkung auch in Worten zum Ausdruck bringen müssen. Das war aber nicht geschehen.

Dem Beschenkten habe es daher klar sein können, dass es sich lediglich um die Überlassung eines Nutzungsrechtes handelte. Auch das wäre in den Augen der Richter bereits ein ansehnliches Geschenk gewesen.

(sgo)
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