Alle Medizin und Vorsorge-Artikel vom 18. Dezember 2014
Fettleibige haben Anrecht auf besonderen Schutz
Fettleibige haben Anrecht auf besonderen Schutz

Urteil des EuGHFettleibige haben Anrecht auf besonderen Schutz

Wer extrem viel wiegt, kann im Beruf eingeschränkt sein. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs spricht Betroffenen nun besonderen Schutz zu. Demnach kann starkes Übergewicht als Behinderung gelten.