Gesetze Das gilt im Ausland in Sachen Organspende
Wer im Urlaub nicht unfreiwillig zum Organspender werden möchte, der sollte sich vor der entspannten Zeit das Hirn zermartern und Vorsorge treffen. Denn nicht überall gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen. Hier finden Sie die Übersicht:
Widerspruchsrecht ist nicht gleich Widerspruchsrecht
In Belgien und Bulgarien gilt die Widerspruchslösung. Was auf den ersten Blick gleich aussieht ist es aber nicht, denn Belgien hat die Organentnahme nach der Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht geregelt. Das heißt: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Organspende widersprochen, können Organe zur Transplantation entnommen werden. In Belgien haben Angehörige seit 1986 ein Widerspruchsrecht.
Widerspruchsrecht - Achtung Urlauber!
In Bulgarien ist die "Notstandregelung" abgeschafft, statt dessen nun die "Widerspruchsregelung" eingeführt. Im Endeffekt seien Urlauber jedoch gewarnt: Wer in diesem Land sein Leben lässt, der wird automatisch zum Organspender. Eine Zustimmung vor der Entnahme ist nicht nötig. Angehörige haben kein Widerspruchsrecht. Wer also ausdrücklich keine Organe spenden möchte, der muss das zu Lebzeiten ausdrücklich festhalten, am besten auch in der Landessprache.
Hier können die Angehörigen entscheiden
Dänemark verfährt gemeinsam mit Griechenland, Großbritannien und Irland sowie der Schweiz nach der "erweiterten Zustimmungslösung". Hier dürfen Organe nicht grundsätzlich entnommen werden. Hat der Verstorbene sich vor seinem Tod dazu nicht geäußert, können die Angehörigen darüber entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist dabei der ihnen bekannte oder mutmaßliche Wille des Toten.
Angehörige gefragt, sonst Spende
Finnland und Norwegen regeln die Organentnahme genauso wie die Belgier. Es gilt die Widerspruchsregelung. Hat sich der Tote zu Lebzeiten nicht geäußert, können die Organe entnommen werden, sofern sich nicht Angehörige zu Wort melden und das durch ihr Widerspruchsrecht verhindern.
Angehörige gucken in Frankreich in die Röhre
Bitter wird es für Angehörige in Frankreich. Die dort geltende "Informationsregelung" lässt die Organentnahme nach dem Tod zu, wenn der Verstorbene nicht zu Lebzeiten das gegenteil schriftlich festgehalten hat. Zwar werden hier die angehörigen vor der Organentnahme informiert, sie können sie jedoch nicht durch einen Einspruch stoppen.
Automatische Willen zur Organspende unterstellt
Wer nicht zu Lebzeiten einer Organentnahme widerspricht und das nicht schriftlich dokumentiert am besten immer bei sich führt, der stimmt automatisch im Todesfall einer Organentnahme zu. Das ist in folgenden Ländern so: Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
Die deutsche Sonderlösung
Eine Sonderposition nimmt im Wirrarr der gesetzlichen Regelungen Deutschland ein. Hier gilt, wie sonst nirgends die "Entscheidungslösung". Damit soll jeder Bürger in regelmäßigem Abstand zwar an die Organspende erinnert werden, doch soll jeder regelmäßig für sich prüfen und dann am besten schriftlich dokumentieren, ob er seine Organe im Todesfall spenden möchte, vielleicht nur einige oder gar keine. Seinen jeweiligen Wunsch kann er in allen drei Fällen auf einem Organspendeausweis dokumentieren, den man hierzulande bei den Krankenkassen bekommen kann.
Minderjährige können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erklärt werden.
Vorsorge möglich
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält für Urlauber Beiblätter zum Organspendeausweis in neun verschiedenen Sprachen bereit. Jeder Urlauber sollte eine Willensbekundung in Englisch oder der jeweiligen Landessprache des Urlaubsortes mit sich führen, damit er nicht unwillentlich zum Organspender wird.
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