Medikamente Wie Sie den Beipackzettel richtig lesen

Berlin · Der Beipackzettel von Medikamenten hinterlässt oft mehr Fragen als Antworten. Nicht alle Informationen sind für den Verbraucher wichtig, einige Angaben sollten aber besonders genau gelesen werden.

Nebenwirkung: Lesen Sie den Beipackzettel genau
Foto: dpa, elz

Studiert man den Beipackzettel eines bekannten Kopfschmerz-Mittels, kann einem angst und bange werden: Hirnblutungen, Übelkeit und Magen-Darm-Entzündungen sind nur einige mögliche Nebenwirkungen. Davon sollten sich Patienten nicht abschrecken lassen, rät Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda). Die Aufzählungen seien so lang, weil die Hersteller verpflichtet sind, jede bekannte Nebenwirkung aufzuführen.

Der Beipackzettel diene in erster Linie zur juristischen Absicherung, sagt Hans-Michael Mühlenfeld, Vorsitzender des Hausärzteverbands Bremen. "Da sitzen Juristen des Pharmakonzerns an den Formulierungen." Deshalb hat Verständlichkeit nicht oberste Priorität, und Missverständnisse sind vorprogrammiert. Etwa bei Nebenwirkungen oder Faktoren, die gegen die Einnahme sprechen: "Die Angaben dazu beziehen sich auf die Substanz, nicht auf deren Dosierung oder Form." Eine frei verkäufliche Cortisonsalbe könne zum Beispiel identische Informationen im Beipackzettel wie eine hoch dosierte Cortison-Injektion enthalten, sagt Mühlenfeld. Weil der Wirkstoff derselbe ist.

Und es kommt vor, dass bei Wirkung und Nebenwirkung dieselben Sachen stehen: "Aspirin-Tabletten mit 100 mg werden zur Hemmung der Blutgerinnung eingesetzt, die höher dosierten 1000 mg Einheiten gegen Fieber und Entzündungen", sagt Mühlenfeld. Bei den 1000 mg Tabletten finde sich die Beeinflussung der Blutgerinnung dann unter Nebenwirkungen. Das kann verunsichern. Hier hilft tatsächlich nur Aufklärung durch den Arzt oder den Apotheker. Sie kennen die individuellen Voraussetzungen der Patienten und können so mögliche ungewünschte Wirkungen einer Arznei abschätzen. "Risiken müssen konkret eingeordnet werden", erläutert Matthias Kahnt von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Missverständnisse bei Häufigkeit von Nebenwirkungen

Generell werde bei Arzneimitteln das Nutzen-Risiko-Verhältnis abgewogen. Bei einem Medikament gegen Krebs könnten als Nebenwirkung die Haare ausfallen, erläutert Sellerberg beispielhaft. Die Gefahr der Krankheit mache das Risiko tolerierbar. "Kopfschmerz-Mittel mit dieser Nebenwirkung würden nie auf den Markt kommen."

Auch bei den angegebenen Wahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen drohen Missverständnisse. Tritt eine Nebenwirkung "häufig" auf, heißt das nicht, dass die Chance dafür groß ist. "In dem Fall betrifft das höchstens zehn Prozent der Patienten", sagt Sellerberg. Selten heiße, dass von 10 000 Menschen im Schnitt bis zu 10 betroffen sind.

Die Angaben zur Anwendung und Dosierung der Medikamente sei hingegen auch für Patienten verständlich, sagt Kahnt. Zwar schreiben Ärzte die Angaben meist auf das Rezept oder Apotheker auf die Packung, Nachschauen schadet trotzdem nicht. Gerade Details geraten in Vergessenheit: Soll ich das Medikament vor oder nach dem Essen nehmen? Wie genau muss ich den Antibiotika-Trockensaft für mein Kind verrühren, damit die Konzentration stimmt? "Auf solche Fragen liefert der Zettel richtige und verlässliche Antworten", versichert Kahnt.

Auch Allgemeinmediziner Mühlenfeld empfiehlt, bei der Dosis noch mal selbst nachzulesen. "Die ist oft von Faktoren wie dem Gewicht abhängig und deshalb sehr individuell." Eine weitere Fehlerquelle:
Säfte. Ist dann im Beipackzettel von der Gabe eines Löffels Medizin die Rede, sei nicht der Esslöffel aus dem Geschirrkasten gemeint, sagt Sellerberg. Der sei oft zu groß. Die Angaben gelten stattdessen für den mitgelieferten Messbecher, der auch genutzt werden sollte.

"Solange Medikament auf dem Markt ist, ist es sicher"

Ebenfalls oft falsch gemacht: "Am Tag dreimal eine Tablette", wie es etwa in vielen Antibiotika-Beipackzetteln steht, heißt nicht, alle drei Tabletten auf einmal zu nehmen. Hier sei es wichtig, die Pille über den Tag verteilt - am besten alle acht Stunden - zu schlucken. "So wird ein gleichmäßiger Wirkspiegel erreicht", sagt Sellerberg.

Viele Senioren teilen große Tabletten, um sie besser schlucken zu können. Hier sollte zuvor im Beipackzettel nachgelesen werden, ob das geht. Denn nicht jede Tablette darf geteilt werden, selbst wenn sie eingekerbt ist. "Mitunter haben diese eine Ummantelung, die vor bitterem Geschmack des Wirkstoffes schützt oder dafür sorgt, dass dieser nach und nach abgegeben wird", erläutert Sellerberg. In so einem Fall darf die Ummantelung nicht gebrochen werden. Findet sich im Beipackzettel keine Information dazu, lieber nachfragen.

Seit 2013 findet sich auf manchen Beipackzetteln ein schwarzes Dreieck: Diese Mittel unterliegen einer besonderen Risikobewertung. Sie sind häufig neu auf dem Markt. "Für den Patient heißt die Information, dass er die Nebenwirkungen des Medikaments kritisch bewerten sollte", erklärt Kahnt. Fallen ihm welche auf, die noch nicht aufgelistet sind, sollten diese dem Arzt gemeldet werden. Das soll Medikamente sicherer machen. Es gilt demnach, wachsam zu sein, Sorgen seien aber unbegründet, sagt Kahnt. "Solange ein Medikament auf dem Markt ist, ist es auch sicher", betont der Patientenberater.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort