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Ländervergleich
Es gibt keine EU-weite Organspende-Regelung
Belgien, Finnland, Norwegen Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Organspende widersprochen, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Angehörige haben ein Widerspruchsrecht.
Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn Wer einer Organentnahme nicht widerspricht und das nicht schriftlich dokumentiert, der stimmt automatisch im Todesfall einer Organentnahme zu.
Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, Schweiz Hat der Verstorbene sich vor seinem Tod dazu nicht geäußert, können die Angehörigen darüber entscheiden.
Frankreich Die dort geltende Regelung lässt die Organentnahme nach dem Tod zu, wenn der Verstorbene nicht das Gegenteil schriftlich festgehalten hat. Angehörige werden informiert, können jedoch keinen Einspruch einlegen.