Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Schwerkranker darf privat Cannabis anbauen

Düsseldorf · Cannabis als Medikament ist in Deutschland noch immer umstritten. Nur wenige Patienten dürfen es überhaupt legal erwerben. Eigenanbau war bislang tabu. Nun sprach das Bundesverwaltungsgericht ein richtungsweisendes Urteil.

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Foto: dpa, obe fpt hjb lre

Ein schwerkranker Patient darf zu Hause Cannabis zu Therapiezwecken anbauen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden (BVerwG 3 C 10.14). Damit hatte die Klage eines an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mannes in dritter und letzter Instanz Erfolg.

Kläger leidet an Multipler Sklerose

Der 52-Jährige aus Mannheim ist seit 1985 an MS erkrankt und lindert die Symptome seiner Krankheit seit vielen Jahren mit Cannabis. Die Pflanzen baut er zu Hause an. Weil das nicht legal ist, kämpfte er für eine Ausnahmegenehmigung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
lehnte dies ab. Zwar gibt es in Deutschland mehr als 600 Patienten, die Cannabis als Medikament verwenden dürfen. Sie müssen es aber in der Apotheke kaufen und dürfen es nicht selbst anbauen. Die Kosten für den Medizinalhanf übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.

Patient leidet unter zahlreichen Problemen

Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete das BfArM nun, "dem Kläger zu erlauben, Cannabis anzubauen, zu ernten und zum medizinischen Zweck seiner Behandlung zu verwenden". Cannabis helfe dem 52-Jährigen, der unter anderem an spastischen Lähmungen, Sprachstörungen und depressiven Störungen leidet.

Damit folgte das Bundesgericht den Feststellungen, die bereits das Oberverwaltungsgericht Münster in der Vorinstanz getroffen hatte. Ein anderes, gleich wirksames Medikament stehe dem Mann nicht zur Verfügung. Medizinalhanf aus der Apotheke könne er sich Kostengründen nicht leisten.

Einzelfallentscheidung

Das Urteil sei ein großer Erfolg, sagte Kläger-Anwalt Oliver Tolmein. Es sei zwar eine Einzelfallentscheidung, die sich aber auf gleichgelagerte Fälle auswirken werde. Chronisch kranke Patienten, die keine andere Chance als eine Cannabis-Therapie hätten, würden nun nicht mehr in die Kriminalität abgedrängt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, das Urteil könne eine Hilfe für den Einzelfall sein. "Grundsätzlich ist die private Hanf-Plantage aber keine Lösung für Schmerzpatienten. Vielmehr muss endlich eine gesetzliche Regelung kommen."

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bestimmten Patienten den Zugang zu Cannabis erleichtern und auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen regeln soll.

(dpa)
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