Voraussetzung ist "dringende Überweisung" Ab 25. Januar gilt die Termingarantie beim Arzt

Berlin · Wer einen Facharzt-Termin benötigt und von der Praxis seiner Wahl über Wochen vertröstet wird, kann sich ab dem 25. Januar an die Terminservice-Stelle seiner regionalen Kassenärztlichen Vereinigung wenden und dort um die Vermittlung eines Facharztes bitten.

 Die Ärzte werden künftig auf der Überweisung kennzeichnen, ob diese dringlich ist oder der Patient sich nach ihrer Einschätzung noch gedulden kann.

Die Ärzte werden künftig auf der Überweisung kennzeichnen, ob diese dringlich ist oder der Patient sich nach ihrer Einschätzung noch gedulden kann.

Foto: dpa, sja kat rho

Das Gesetz schreibt vor, dass die Ärzteschaft künftig jedem Kassenpatienten binnen einer Woche einen Termin für einen Facharzt nennen muss, auf den der Erkrankte dann nicht länger als vier Wochen warten muss. Voraussetzung ist eine "dringende Überweisung" zum Facharzt.

Die Ärzte werden künftig auf der Überweisung kennzeichnen, ob diese dringlich ist oder der Patient sich nach ihrer Einschätzung noch gedulden kann. Nur für Termine beim Augenarzt und beim Frauenarzt sind keine Überweisungen notwendig. Nicht vermittelt werden Haus- und Kinderärzte sowie Psychotherapeuten.

Die Ärzteschaft sieht sich für den Start der von ihnen zunächst heftig abgelehnten Terminservicestellen inzwischen gut gerüstet: "Ich gehe davon aus, dass sie pünktlich starten werden", sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen unserer Redaktion. Er betonte aber auch: "Über die Terminservicestelle erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt." Vermittelt würde der Termin bei einem Arzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine habe.

Der Druck auf die Ärzte, freie Facharzttermine für die Patienten zu finden, ist hoch. Denn sollte bei "dringlicher Überweisung" keine Vermittlung zu einem niedergelassenen Mediziner innerhalb der gesetzlichen Fristen gelingen, muss die KV einen Termin für eine Krankenhaus-Ambulanz vereinbaren. Die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen allerdings werden vom Budget der Praxis-Ärzte abgezogen, so sieht es das Gesetz vor.

Die Patienten haben zudem Anspruch darauf, dass die Arztpraxis, in die sie vermittelt werden, in "zumutbarer Entfernung" liegt. Als zumutbar gilt für die sogenannte fachärztliche Grundversorgung wie Augenärzte, Orthopäden oder Neurologen eine maximale Fahrzeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für hochspezialisierte Ärzte wie etwa Radiologen oder Kardiologen darf es höchstens eine Stunde Fahrzeit sein.

Die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, die den Terminservice organisieren müssen, reagieren sehr unterschiedlich auf die neue Gesetzesvorgabe. Während die Sachsen bereits 2014 freiwillig mit dem Service starteten und von guten Erfahrungen berichten, verbreitete die KV Berlin im November in einem Schreiben an ihre Mitglieder: "Dabei soll die Attraktivität der Terminservicestellen für die Patienten möglichst gering sein." Schwierig ist für die Kassenärztlichen Vereinigungen, dass sie die Inanspruchnahme ihrer künftigen Servicestellen nicht abschätzen können.

In den Regionen sind die Servicestellen unterschiedlich organisiert: Die KV Nordrhein will die Termine über ein Callcenter an die Patienten vergeben. Die Fachärzte wurden bereits aufgefordert, ihre freien Termine bei der KV zu melden. Ein KV-Sprecher sagte, es gebe ein "erfreuliches Maß an Rückmeldungen".

(qua)
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