Bei Organspende Ärzte einigen sich auf schärfere Kontrollen

Berlin · Die Bundesärztekammer will die Kontrollen bei der Vergabe von Spenderorganen verschärfen und damit Vertrauen in die Transplantationsmedizin zurückgewinnen. Nach einem Krisentreffen am Donnerstag in Berlin erklärten Ärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, dass es harte Strafen für Verstöße gegen Transplantationsregeln geben müsse.

Nach dem auf dem Krisengipfel beschlossenen Maßnahmenpaket sollen die Kontrollen zur Anmeldung von Patienten für die Warteliste und bei der Organzuteilung verstärkt werden. Dabei soll das "Mehraugenprinzip" in den Transplantationsrichtlinien verankert werden. Konkret sollen die Transplantationszentren dazu verpflichtet werden, interdisziplinäre Transplantationskonferenzen einzurichten.

Entzug der Approbation

Ärzte, die gegen die Richtlinien verstoßen, sollen mit dem Ruhen oder dem Entzug der Approbation bestraft werden. "Als letzte Konsequenz muss auch die vorübergehende oder dauerhafte Schließung von Transplantationsprogrammen durch die jeweils zuständigen Institutionen möglich sein", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Die beteiligten Organisationen sprechen sich darüber hinaus für "verdachtsunabhängige flächendeckende Kontrollen" der Transplantationszentren aus. Das sei aber nur möglich, wenn auch Personal und Finanzen dafür zur Verfügung gestellt würden.

Auch Öffentlichkeit und Parlament sollen künftig ständig über die Organspende informiert werden. Dazu soll eine "ständige Berichterstattung zur Lage der Organspende und -vermittlung" eingeführt werden. Zur umfassenden Aufklärung der Vorgänge in den Transplantationszentren Göttingen und Regensburg soll die Arbeit der Kontrollgremien durch Sonderprüfer verstärkt werden.

Die beteiligten Organisationen bekräftigten zugleich, dass das zuletzt in die Kritik geratene "beschleunigte Vermittlungsverfahren" bei der Organvermittlung überprüft werden soll. Bei diesem Verfahren handelt es sich nach den Richtlinien der Bundesärztekammer um "schwer vermittelbare Organe", die andernfalls verloren gingen. Ziel sei es, dieses Vorgehen wieder zu einem eng definierten und transparenten Auswahlverfahren zu machen.

(KNA)
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