Gesetzeslage Arzt muss Krankenakte komplett aushändigen

Berlin · Patienten haben das Recht, ohne Angabe von Gründen Einblick in ihre Krankenakte zu nehmen. Der Arzt ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen zu übergeben. Für die Kopien darf er allerdings Geld verlangen - bis zu 50 Cent pro Seite.

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Foto: AOK Mediaservice

Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland macht Mut: "Fragen Sie Ihren Arzt nach der Akte und bitten Sie darum, diese in Form von Kopien ausgehändigt zu bekommen".

Trotz des gesetzlich verankerten Anspruchs kommt es sehr häufig vor, dass Ärzte ihren Patienten die Einsichtnahme verweigern. Das geht aus dem am Montag in Berlin vorgestellten UPD-Jahresbericht hervor, der auf Basis von 75 000 Beratungsgesprächen entstanden ist. Demnach wurde mehr als 10 000 Mal zum Thema Patientenrechte beraten, besonders oft sei es um das Recht auf Einblick in Krankenunterlagen gegangen.

"Setzen Sie ihm unbedingt eine Frist"

Wenn der Arzt die Dokumente nicht herausgeben will, sollten Patienten auf Paragraf 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verweisen, rät Schwabe. Dort ist das Recht auf "Einsichtnahme in die Patientenakte" verankert. Weigert sich der Mediziner weiter, sollten Betroffene ihn schriftlich dazu auffordern, am besten mit Empfangsbestätigung der Praxis oder per Einschreiben mit Rückschein. "Setzen Sie ihm unbedingt eine Frist", fügte die Beraterin hinzu. Das sei wichtig, um den Anspruch notfalls juristisch geltend machen zu können.

Lässt der Arzt die Frist ohne Reaktion verstreichen, könnten Patienten sich schriftlich bei der regional zuständigen Ärztekammer beschweren, sagte Schwabe. Denn die Weigerung sei ein berufsrechtlicher Verstoß. Als letzten Schritt empfiehlt Schwabe, einen Anwalt einzuschalten, um die Herausgabe gerichtlich zu erwirken.

In den meisten Fällen wollen Patienten Schwabe zufolge die Unterlagen einsehen, weil sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler gegen einen Mediziner oder eine Klinik hegen. Oft sei es aber auch sinnvoll, Kopien der eigenen Akte zu haben, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden oder mit einem anderen Arzt die weitere Behandlung besser planen zu können.

(dpa)
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