Gerichtsurteil Brustimplantate: TÜV muss keinen Schadensersatz zahlen

Marseille · Der TÜV Rheinland hat im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence urteilte am Donnerstag, dass der TÜV seine Kontrollpflichten erfüllt und "keinen Fehler" begangen habe.

Skandal um PIP-Brustimplantate
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Damit kassierten die Richter ein Urteil eines anderen französischen Gerichts vom November 2013, das den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an betroffene Frauen verurteilt hatte.

(AFP)
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