Aspirin, Ibuprofen oder Diclofenac Der sorglose Griff zum Schmerzmittel

Die Deutschen schlucken viele Schmerzmedikamente und wissen wenig über Nebenwirkungen. Die Folgen können im schlimmsten Fall tödlich sein. Deshalb müssen die Packungen jetzt kleiner werden. Einen Warndaufdruck, ähnlich wie bei Zigaretten, soll es aber nicht geben.

10 Tipps für den Umgang mit Schmerzen
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Es war ein langjähriger und zäher Kampf, der Dienstagmorgen mit einer Mehrheitsentscheidung im Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit (BfArM) zu Ende ging. Gewonnen hat der Verbraucherschutz: Frei verkäufliche Schmerzmittel wie Aspirin, Ibuprofen oder Diclofenac dürfen in Deutschland demnächst nur noch in Packungsgrößen verkauft werden, die für eine Therapie von höchstens vier Tagen reichen.

Die durchgesetzte Initiative gegen den Widerstand der Arzneimittelhersteller richtet sich vor allem gegen die Nebenwirkungen der Schmerzmittel. Mindestens 3300 Personen, darunter viele Kinder, müssen jedes Jahr im Krankenhaus behandelt werden, weil sie ohne ärztliche Aufsicht zu viele oder über einen zu langen Zeitraum Schmerzmedikamente eingenommen haben. Diese Zahl ist eine vorsichtige Schätzung, die nach Meinung vieler Experten nur etwa zehn Prozent der Wirklichkeit abbildet.

Wenig Wissen über Nebenwirkungen

Und die stellt sich so dar: Weil die Nebenwirkungen der Schmerzmittel trotz Packungsbeilagen in Deutschland zu wenig bekannt sind, ist der sorglose Umgang damit weit verbreitet. Dabei kann beispielsweise Paracetamol — nach verkauften Packungen Marktführer der frei verkäuflichen Schmerzmittel — in falscher Dosierung schwere Leberschäden verursachen.

Weil bereits etliche Todesfälle in Folge einer Überdosis dokumentiert wurden, gilt die Begrenzung der Tablettenanzahl pro Packung schon seit 2009. Damit habe man übrigens auch die Zahl der Selbstmorde mit diesem Wirkstoff deutlich verringert, sagte einer der Experten bei einer Anhörung im BfArM Anfang Mai. Für Paracetamol stand gestern sogar die völlige Rezeptpflicht auf der Tagesordnung des Sachverständigenausschusses.

Acetylsalicylsäure im Gerede

Nun werden auch die Nummer zwei, drei und sechs der Wirkstoffe im Schmerzmittelmarkt nach einer Übergangszeit mit einer Mengenbegrenzung pro Packung belegt: Ibuprofren, Acetylsalicylsäure (bekannt als Aspirin) und Diclofenac. Zwar muss das Bundesgesundheitsministerium der Empfehlung noch Gesetzeskraft verleihen, doch das gilt als Formsache. Acetylsalicylsäure ist ins Gerede gekommen durch die Gefahr der inneren Blutungen — mit tödlichem Ausgang. Für alle drei Wirkstoffe sind mehrere, ganz unterschiedliche Nebenwirkungen bekannt — etwa Hautausschlag oder Veränderungen der Magenschleimhaut.

Die Neuregelung der Packungsgröße zielt deshalb primär auf Verbraucherschutz: "Risiken bestehen vor allem dann, wenn Schmerzmittel ohne ärztliche Kontrolle über mehr als vier Tage eingenommen werden", sagt BfArM-Präsident Walter Schwerdtfeger. Bei einem vier Tage anhaltenden Schmerz sei ohnehin der Gang zum Arzt angezeigt. Zudem beeinflusst die regelmäßige Einnahme von Schmerzmitteln das Körpergefühl für Schmerzen negativ. Auf der anderen Seite soll aber nicht für jede Schmerzpille der Arztbesuch nötig werden.

Kein Warnaufdruck

Sicher können Patienten das Konzept leicht unterlaufen und das gleiche Schmerzmittel in mehreren Apotheken kaufen. Aber die Erfahrungen anderer europäischer Länder wie Dänemark und Großbritannien mit dieser Regelung sind positiv: Der psychologische Effekt stellte sich dort ein. Für drastischere Ideen, nämlich einen deutlichen Warnaufdruck auf der Packung, wie bei Zigaretten üblich, fand sich im Ausschuss keine Mehrheit.

(RP/csi/rm)
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