Igel-Leistungen Worauf Patientinnen beim Frauenarzt achten sollten
Berlin · Ultraschalluntersuchung, Krebsvorsorge, Test auf sexuell übertragbare Krankheiten - über viele Zusatzleistungen beim Gynäkologen müssen Patientinnen selbst entscheiden. Worauf Sie dabei achten sollten.
In der Praxis beim Gynäkologen angekommen, gibt es für Patientinnen oft gleich eine Liste von möglichen kostenpflichtigen Extras. Einige Untersuchungen etwa zur Krebsfrüherkennung oder Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht. Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen selbst zahlen - und entscheiden, ob sie die Leistungen möchten.
Nutzen und Risiken abwägen: Patientinnen sollten sich vorab informieren, was bei einer Untersuchung genau gemacht wird und welchen Nutzen die Untersuchung haben kann, rät Elisabeth Buchinger von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Auch wie gut die Methode geprüft ist, welche Risiken möglich sind und welche Folgen sich aus dem Ergebnis ergeben, sollten sie in ihre Entscheidung einbeziehen. Zum Beispiel bei der Ultraschalluntersuchung, die am häufigsten nachgefragte IGeL, werden laut Buchinger viele harmlose Befunde miterhoben. Das kann verunsichern und weitere Untersuchungen nach sich ziehen.
Bedenkzeit nehmen: Generell rät Buchinger, sich nicht zu einer Untersuchung überreden zu lassen. "Es ist immer möglich, eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen." Dringend sind IGeL nie.
Schriftlichen Vertrag abschließen: Unbedingt sollte die Patientin vor der Behandlung nach den Kosten fragen und einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit dem Arzt schließen, empfiehlt Buchinger. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet, schwanken aber von Arzt zu Arzt.
Weitere Hilfe bietet der IGeL-Monitor: Dort werden auf Grundlage wissenschaftlicher Studien Nutzen und Schaden von Selbstzahlerleistungen bewertet - ein Überblick: