Neues Gesetz Kitas sollen Impfmuffel beim Gesundheitsamt melden müssen

Berlin · Die Bundesregierung will konsequenter gegen Eltern vorgehen, die sich einer Impfberatung verweigern. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes hervor, das am 1. Juni im Bundestag beschlossen werden soll.

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Foto: dapd, dapd

Demnach müssen Kitas jene Eltern, die bei der Anmeldung keinen Nachweis der Beratung vorlegen können, künftig beim Gesundheitsamt melden. Über die geplante Neuregelung hatte zunächst die "Bild"-Zeitung berichtet.

"Damit erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden", hieß es am Freitag aus dem Gesundheitsministerium.

Der Nachweis einer Impfberatung bei der Kita ist seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes Mitte 2015 Pflicht. Wer sich hartnäckig weigert, dem droht schon jetzt eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro.

Die Kitas konnten bislang aber selbst entscheiden, ob sie Eltern beim Gesundheitsamt melden, die keine Impfberatung belegen können. Eine Impfpflicht, wie sie gerade in Italien eingeführt wurde, hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zuletzt ausgeschlossen.

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Foto: Techniker Krankenkasse

Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, befürwortet ein hartes Vorgehen gegen Impfgegner. Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürften, müssten vor "den Verantwortungslosen" geschützt werden, sagte Jonitz am Freitag im SWR.

Eine verpflichtende Impfberatung und eine Bestrafung bei einer Verweigerung seien richtig, so Jonitz. Er bezweifelte allerdings, ob das reicht. Früher oder später sei eine Impfpflicht nötig. Zunehmend gebe es Eltern, die aus "rein fundamentalistischen, objektiv definitiv nicht begründeten Ursachen" Kinder nicht impfen ließen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in dieser Woche auch für Schutzimpfungen ausgesprochen. Nach einem Beschluss sollen Gerichte bei unterschiedlichen Auffassungen dem Elternteil die Entscheidung über Impfungen überlassen, der dafür ist, weil derjenige "mit Recht als besser geeignet angesehen" werden könne. Orientierungsrichtlinie ist laut BGH die Einschätzung des Robert Koch-Instituts.

(dpa/KNA/csr)
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