Gesundheitsgefahr Legal Highs fördern Drogenkonsum

Berlin/Mainz · Im Internet werden sogenannte Legal Highs als harmlose Substanzen zur Lebensbereicherung angeboten. Vor allem junge Leute greifen zu. Jugendschützer schlagen Alarm - der Konsum kann tödlich enden.

Legal Highs fördern Drogenkonsum von jungen Menschen
Foto: dpa, cdt rho vfd

Ein Klick im Internet, ein Rausch - und manchmal ein Todesfall. Sogenannte Legal Highs werden als vermeintlich harmlose Kräutermischung oder als Badesalz vor allem online unters Volk gebracht. Tatsächlich können sie aber zu Kreislaufversagen, Psychosen oder gar zum Tod führen. So starb eine 20-Jährige Anfang Mai im Raum Trier nach dem Konsum einer Kräutermischung. Im Fall eines toten 29-Jährigen aus der Gemeinde Gerolstein in der Eifel wird laut Polizei noch geprüft, ob er aufgrund von Legal Highs starb. Der Mann war Ende Mai leblos in seiner Wohnung gefunden worden.

Legal Highs sind laut Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vor allem bei jungen Menschen beliebt. Die Mischungen in bunten Tütchen mit Namen wie "Crazy Monkees", "Couch Trip" oder "Beach Party" sind längst im Fokus von Jugendschützern. Die Mittel gehören zu den sogenannten neuen psychoaktiven Stoffen (NPS). Damit seien Substanzen gemeint, die chemisch so verändert wurden, dass sie nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, erklärt eine Sprecherin des Bundeskriminalamts (BKA). Die Wirkung auf die Psyche bleibe trotz der Veränderung bestehen, werde mitunter sogar verstärkt. Der Konsum kann auch schwere gesundheitliche Folgen haben. Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall, Nierenversagen und lebensbedrohliche Vergiftungen sind möglich.

Experten der bundesweit aktiven Mainzer Internetplattform "jugendschutz.net" kritisierte bei der Vorstellung ihres Jahresberichts, dass Händler Legal Highs als Lebensbereicherung und Stressbewältigung darstellten. Zudem machten diese es ihrer jungen Zielgruppe sehr einfach, die Produkte zu kaufen. Bei allen bei einer Stichprobe überprüften 62 Internetshops sei eine Bestellung ohne Alterskontrolle möglich gewesen.

Das Universitätsklinikum Freiburg kam den Jugendschützern zufolge bei einer Analyse zwischen April 2015 und März 2016 zu ganz anderen Ergebnissen: Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der 471 untersuchten Produkte fielen unter das Betäubungsmittelgesetz. 73 Prozent der Mischungen hätten starke psychoaktive Substanzen enthalten, von denen bekannt sei, dass sie zu gefährlichen Vergiftungen führen können.

Oft schreiben die Händler, die Mischungen seien nur Raumdüfte und nicht zum Essen oder Rauchen geeignet - ein Vorgehen, das von "jugendschutz.net" als reine Verschleierung eingestuft wird. Viele Anbieter priesen ihre Kräutermischungen ausdrücklich als "legal" an. Legal Highs enthalten aber meist Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Substanzen, die jedoch auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind. Für die Konsumenten ist der Gebrauch unberechenbar. In vielen Mischungen findet man synthetische Cannabinoide, die an denselben Rezeptoren im Gehirn andocken wie der Haschisch-Wirkstoff THC.

In den meisten Fällen ist bei Legal Highs unklar, welche Stoffe in ihnen stecken. "Fast jede Woche kommt eine neue Substanz mit leichten molekularen Änderungen auf den Markt", heißt es aus dem Büro der Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Die Wirkungen seien ähnlich wie die von Cannabis oder Amphetaminen, allerdings oft viel stärker und daher nicht einschätzbar.

Die vielfältigen Wirkstoffvarian- ten werden auch als gesetzliches Schlupfloch genutzt. Legal Highs würden so designt, dass sich ihre konkrete Zusammensetzung immer gerade so dem Gesetz entziehe, erläutert die BKA-Sprecherin. Ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett Anfang Mai beschlossen hat, soll Abhilfe schaffen. Künftig sollen nicht mehr einzelne Stoffe, sondern chemische Stoffgruppen verboten werden. 32 Produkte sollen dann nicht mehr erhältlich sein.

(dpa)
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