Entscheidung Ethikrat: Hirntod ist wichtigstes Kriterium für Organspende

Berlin · Der Deutsche Ethikrat hält am Hirntod als Voraussetzung für eine Organspende fest. Allein die Feststellung eines Herz-Kreislauf-Stillstands genüge nicht als Entnahmekriterium, heißt es in einer gestern in Berlin veröffentlichten Stellungnahme.

Organspende: Hirntod ist wichtigstes Kriterium so der Ethikrat
Foto: dpa, jka vfd kde

Zugleich erklärte die große Mehrheit des Gremiums, dass der Hirntod ein sicheres Zeichen des Todes sei. Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel begründete dies mit der "Sonderstellung" des Gehirns als "Steuerungsorgan des gesamten Organismus". Patientenschützer begrüßten diese Position.

Eine Minderheit des Ethikrats argumentierte dagegen, dass der Hirntod nicht gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen sei. Der menschliche Körper besitze auch nach dem Ausfall der Hirnfunktionen noch gewisse Steuerungsfunktionen, so der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling. Er verwies etwa auf erfolgreiche Schwangerschaften bei hirntoten Frauen oder das Funktionieren des Immunsystems.

Dennoch war auch die Minderheit der Meinung, dass beim unwiederbringlichen Ausfall der Hirnfunktionen eine Entnahme von Organen zulässig ist. Die Entnahme sei dann nicht als Tötung zu bezeichnen, weil der betreffende Mensch über keinerlei Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen mehr verfüge und eine Weiterbehandlung im Interesse des Patienten nicht sinnvoll sei.

(RP)
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