Palliativmedizin Nur jede vierte Klinik ist auf Sterbende spezialisiert

Berlin · Das Leben endet bei etwa der Hälfte der Menschen in Deutschland in einer Klinik. Aber nur 500 von 2000 Krankenhäusern im Land sind auf Sterbefälle spezialisiert – gerade einmal jede vierte Klinik.

 Das Palliativgesetz sieht insbesondere zusätzliche Finanzhilfen für Hospize vor.

Das Palliativgesetz sieht insbesondere zusätzliche Finanzhilfen für Hospize vor.

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Das Leben endet bei etwa der Hälfte der Menschen in Deutschland in einer Klinik. Aber nur 500 von 2000 Krankenhäusern im Land sind auf Sterbefälle spezialisiert — gerade einmal jede vierte Klinik.

Das Palliativgesetz steht politisch in Zusammenhang mit der Sterbehilfe-Debatte. Bislang gibt es eine Kluft zwischen der öffentlichen Meinung, die eine eher liberale Regelung wünscht und den vier konkurrierenden Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe, bei denen sich eher eine Mehrheit für eine klare Beschränkung von lebensverkürzenden Maßnahmen herauskristallisiert. Eine bessere Palliativversorgung könnte die Akzeptanz für das natürliche Lebensende verbessern: So soll eine verlässliche Versorgung gegen Schmerzen und eine umfassende psychische Betreuung den Menschen die Angst vor dem natürlichen Tod nehmen. Doch in der Praxis wird eine umfassende Sterbebegleitung längst nicht alle Menschen erreichen, die sie benötigen.

Das Gesetz sieht insbesondere zusätzliche Finanzhilfen für Hospize vor, für die deutschlandweit rund 80.000 Ehrenamtliche arbeiten. Die Versorgung in diesen speziellen Einrichtungen gilt als vorbildlich. Allerdings ist die Zahl der Plätze begrenzt. Nach Angaben der Stiftung Patientenschutz sterben jährlich rund 26.000 Menschen in solchen Einrichtungen. Die Stiftung geht aber davon aus, dass etwa 60 Prozent der rund 890.000 Menschen, die pro Jahr in Deutschland sterben, eine besondere Begleitung benötigen. Das wären 534.000 Menschen.

Von den rund 440.000 Menschen, deren Leben in einer Klinik endet, erhält nur einer kleiner Teil eine besondere Versorgung: Im vergangenen Jahr rechneten die Krankenhäuser in 58.691 Fällen eine spezielle palliativmedizinische Versorgung ab. 73 Prozent davon lag als Hauptdiagnose Krebs zugrunde. Auch dies geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Die Fallzahlen für besondere Palliativversorgung in Kliniken steigen allerdings von Jahr zu Jahr. Als der Abrechnungsposten 2007 für die Kliniken eingeführt wurde, erhielten nur rund 16.000 Sterbende die besondere Palliativversorgung. Die Zahl der Sterbenden in Kliniken, die palliativmedizinisch angemessen versorgt werden können, hat sich also in den vergangenen acht Jahren mehr als verdreifacht.

Aus Sicht der Linken reicht dieser Aufwuchs bei weitem nicht. "Bedarfsgerechtigkeit muss endlich Maßstab der Gesundheitsversorgung werden", fordert die Gesundheits- und Pflegeexpertin der Linksfraktion, Birgit Wöllert. "Das gilt besonders für die stationären Angebote zur Palliativ- und Hospizversorgung." Ein Defizit sieht Wöllert insbesondere in den Pflegeheimen: "Auch schwerstkranke und sterbende Menschen in Pflegeheimen müssen denselben Anspruch auf eine hochwertige Versorgung haben wie Menschen im stationären Hospiz", fordert Wöllert.

Eugen Brysch, Vorsitzender der Stiftung Patientenschutz, sieht dies ähnlich: "In Pflegeheimen ist die Situation am schlimmsten." Von rund 350.000 Menschen, die jährlich in einem Pflegeheim sterben, hätten etwa 210.000 palliativen Bedarf. Aus Sicht der Patientenschützer wird das geplante neue Palliativgesetz die Situation in Pflegeheimen nicht entscheidend verbessern. Im Gegenteil: "Die Kluft wird größer", sagt Brysch mit Blick auf die Hospize, die künftig finanziell besser ausgestattet werden. Er fordert, dass die Versorgung in den Pflegeheimen auf das gleiche Niveau gebracht werden müsse. Kostenpunkt nach seinen Berechnungen: 720 Millionen Euro pro Jahr. Für das Hospizgesetz plant die Koalition bislang rund 200 Millionen Euro an Mehrausgaben pro Jahr ein.

Fakten zur Sterbehilfe in Deutschland
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Das Problem der schlechten Versorgung Sterbender in Pflegeheimen hat die Bundesregierung durchaus erkannt. "Untersuchungen zeigen, dass Pflegebedürftige in der Sterbephase oft in ein Krankenhaus überwiesen werden, da ein Teil der Pflegeheime nicht im erforderlichen Maß auf die Versorgungsbedarfe ihrer Bewohner und Bewohnerinnen am Lebensende eingeht oder eingehen kann", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Ein Modellprojekt soll nun die Gründe erforschen, warum es in der Sterbephase so viele Überweisungen in Krankenhäuser gibt. Das Projekt soll bis 2017 laufen.

Die Bundesregierung verweist auch darauf, dass weit mehr als 90 Prozent der Pflegeeinrichtungen ein Konzept für Sterbebegleitung vorweisen könnten. Allerdings sagt das Vorhandensein eines solchen Konzepts nichts darüber aus, wie gut die Versorgung tatsächlich ist. Zumal viele Pflegeheime unter chronischem Personalmangel leiden.

(qua)
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