Chemikalie in Kunststoff Produktionsverbot für Fläschchen mit Bisphenol A

Berlin (RPO). Ab Juni dürfen keine Babyflaschen mehr verkauft werden, die mit der umstrittenen Chemikalie Bisphenol A hergestellt wurden. In der Produktion wird der Einsatz der Chemikalie bereits ab dem 1. März verboten, wie das Bundesverbraucherministerium am Freitag in Berlin mitteilte.

Forscher sehen einen Zusammenhang zwischen der im Alltag verwendeten Kunststoffmenge und der Unfruchtbarkeit von Männern sowie dem Auftreten von Diabetes und Fettleibigkeit.

Nach Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde sind allerdings gesundheitliche Nachteile durch Bisphenol A in Lebensmitteln nicht zu befürchten. "Die Mengen an Bisphenol A, die von der Bevölkerung in Deutschland mit der Nahrung aufgenommen werden, liegen in allen Altersgruppen deutlich unter dem festgelegten Grenzwert", erklärte das Verbraucherministerium.

Da jedoch noch nicht alle Fragen zu Bisphenol A abschließend wissenschaftlich geklärt seien, habe die EU-Kommission insbesondere auf Dringen Deutschlands vorsorglich die Verwendung dieses Stoffes in einer Richtlinie eingeschränkt. Damit sei der Weg frei, um in Deutschland die Verwendung von Bisphenol A in Babyfläschchen zu verbieten.

Das Verbot tritt am 1. März 2011 in Kraft. Für bereits hergestellte Artikel wird eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt.

Bisphenol A ist eine Substanz, die unter anderem für die Herstellung bestimmter Kunststoffe verwendet wird. Deshalb kann es in Gegenständen enthalten sein, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie zum Beispiel Babyfläschchen aus Polycarbonat.

Zahlreiche Babyartikel-Hersteller haben im Vorfeld des Verbots bereits freiwillig auf den Einsatz von Bisphenol A verzichtet und dies auf ihren Produkten entsprechend gekennzeichnet, beispielsweise mit "bpa-frei" oder "bpa free".

Glasflaschen sind grundsätzlich frei von Bisphenol A.

(DDP/jre)
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