Fotos Rauchen, Kiffen, Komasaufen - das sagt das Jugendschutzgesetz
Was gilt laut Jugendschutzgesetz? 13 Fakten zur Lebenswirklichkeit von Jugendlichen und der Gesetzeslage.
Rechtslage: Alkohol darf nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Bier, Wein und Sekt wird nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 verkauft.
Alkoholkonsum: Regelmäßig zur Flasche greifen 14,2 Prozent der Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren. 2001 waren es noch 17,9 Prozent.
Alkoholkonsum: Der wöchentliche Gesamtalkohol-Verbrauch der 12- bis 17- Jährigen beträgt 50,4 Gramm. (2004: 44,2 Gramm). Dies entspricht ungefähr vier Flaschen Bier (330 ml).
Komasaufen: 2011 kamen 40.060 Patienten zwischen 15 und 24 Jahren nach übermäßigem Alkoholkonsum in Krankenhäuser.
Besorgniserregender Trend: Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Anzahl der Jugendlichen, die nach übermäßigem Alkoholkonsum ins Krankenhaus gebracht werden mussten, vor zehn Jahren noch bei 19.135.
Tabak: Die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Cannabis: 8.145 Menschen jeden Alters waren 2010 nach Cannabiskonsum in den Kliniken, ein Jahr zuvor waren es 7.251 und vor zehn Jahren lediglich 3.392 gewesen.
Strafen: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Vorschrift: Der Einzelhandel wird dazu angehalten deutlich sichtbar die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auszuschildern.
Schutz vor Verführern: Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Gaststätten-Aufenthalt: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich nicht zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens in einer Gaststätte aufhalten.
Spielhallen-Aufenthalt: Der Aufenthalt in Nachtclubs oder Spielhallen ist Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet.
Disco-Aufenthalt: Bisher dürfen 16-Jährige noch bis 24 Uhr in Discotheken bleiben.