Auflauern, nachspionieren, bedrohen Stalker - Was sie wollen und wie man sich schützt

München · Hinter einem Stalker kann sich der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege verbergen. Manche wollen sich rächen, andere handeln aus Liebeswahn. In jedem Fall will der Stalker Macht und Kontrolle über sein Opfer bekommen.

Stalker terrorisieren andere Menschen mit ständigen Anrufen, beharrlichem Auflauern oder Nachspionieren. Der Begriff "stalking" kommt aus dem Englischen und bedeutet "anpirschen". In der Wissenschaft wird damit ein "obsessives Verfolgen" bezeichnet. Stalkern geht es auch darum, Macht und Kontrolle über ihr Opfer auszuüben. Meist sind Frauen betroffen, die ihre Peiniger gut kennen. Oft werden sie von ihren Ex-Partnern verfolgt.

Seit 2007 steht Stalking in Deutschland als "unbefugtes Nachstellen" unter Strafe (§ 238 StGB). Wird das Opfer in seiner "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt", drohen dem Stalker bis zu drei Jahre Haft. Wird jemand durch Nachstellen "in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung" gebracht, sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Sterben das Opfer oder eine ihm nahestehende Person, sind es bis zu zehn Jahre.

Nationale Schutzmaßnahmen gegen Stalker

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will Stalking-Opfer noch besser schützen. Nach ihren Plänen soll die Hürde für die Strafbarkeit gesenkt werden. Die anderen Bundesländer sind sich bei dem Thema allerdings noch uneins. Die Europäische Union stellte Opfer von Nachstellungen vor kurzem unter europaweiten Schutz. Von Anfang 2015 an gelten nationale Schutzmaßnahmen gegen Stalker europaweit. Somit muss ein Opfer, das innerhalb der EU umzieht, kein neues Verfahren anstrengen. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasste 2012 in Deutschland rund 24.600 Stalking-Fälle - 1,8 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Auch Stars sind betroffen

Zu den prominenten Opfern von Stalkern gehört Steffi Graf, die 14 Jahre lang von einem Ägypter verfolgt wurde, der den Tennis-Star als die "Liebe meines Lebens" bezeichnete. Mehrere Male drang ein Mann auf das Grundstück der Popdiva Madonna in Hollywood ein. 1996 wurde der Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ein aufdringlicher Verehrer von Jeanette Biedermann stieg sogar in die Berliner Wohnung der Sängerin ein und legte sich in ihr Bett - bevor er 2004 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Auch männliche Stars sind betroffen: Der Schauspieler Til Schweiger erstattete 2005 Anzeige gegen eine Frau, die immer wieder vor seinem Haus in Hamburg auf- und abfuhr und Botschaften ablegte. Der australische Schauspieler Hugh Jackman wurde ebenfalls von einer Frau verfolgt - sie lauerte ihm im Sportstudio auf, vor seinem Haus und der Schule seiner Tochter. Sie wurde wegen Stalkings festgenommen.

(dpa)
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