Medizin Was darf eigentlich ein Heilpraktiker?

Düsseldorf · Nachdem in Brüggen/Bracht ein Verfahren gegen einen Heilpraktiker eingeleitet wurde, der Krebspatienten behandelt hatte, steht der gesamte Berufsstand in der Diskussion. Was darf eigentlich ein Heilpraktiker und wann ist es sinnvoll, zu ihm zu gehen, anstatt zu einem Schulmediziner?

Im Gegensatz zu einem Arzt, darf ein Heilpraktiker auch ohne Approbation Krankheiten diagnostizieren und sie behandeln - allerdings nur in einem bestimmten Ausmaß. Was er darf und was nicht, ist im sogenannten "Heilpraktikergesetz" geregelt.

Darin steht auch, welche Ausbildung ein Heilpraktiker absolvieren muss. Nur wer staatlich geprüft ist, darf sich als Heilpraktiker bezeichnen. Es gibt zwei verschiedenen Prüfungsgrade den "Heilpraktiker für Psychotherapie", der umgangssprachlich auch als "kleiner Heilpraktiker" bezeichnet wird, und den "Heilpraktiker". Der Unterschied zwischen den beiden liegt im Ausbildungsinhalt. Wie der Name "Heilpraktiker für Psychotherapie" schon sagt, absolvieren diese Prüflinge vor allem Tests zum Thema Psychologie und Psychiatrie und eröffnen im Nachgang in der Regel Praxen mit psychotherapeutischem Angebot. Wer den "großen Heilpraktiker" anstrebt, muss dagegen viel klassische Medizin pauken. Der Wissensstand bei der staatlichen Prüfung wird häufig mit dem beim "Physikum" beim Studium der Medizin verglichen. Die Ausbildungen werden von verschiedenen Heilpraktikerschulen angeboten und können auch als Fernstudium belegt werden.

Wer die Heilpraktikerprüfung besteht, darf zwar praktizieren, aber nur mit bestimmten Einschränkungen. Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verschreiben. Außerdem dürfen sie bestimmte schwere Infektionen wie Cholera, Masern, Diphtherie oder eine akute Virushepatitis nicht behandeln. Darüber hinaus dürfen Heilpraktiker keine Geburtshilfe leisten, keine Zahnheilkunde ausüben, den Tod nicht feststellen oder röntgen.

Was sie dürfen sind Methoden der Naturheilkunde, der Volksheilkunde oder der Alternativmedizin anzuwenden. Unter Alternativmedizin werden Therapien zusammengefasst, für deren Wirksamkeit es keine ausreichende Studienlage oder nur unzureichende Studienergebnisse gibt.

Zunächst erfolgt die Anamnese des Patienten, das bedeutet der Heilpraktiker diagnostiziert, was dem Betroffenen fehlt. Dafür erkundigt er sich nach Symptomen, möglichen Vorerkrankungen, nach den Lebensumständen und hört den Patienten eventuell ab, beziehungsweise untersucht sein Blut. Steht die Diagnose fest, wird eine Therapie festgelegt. Sie kann folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Akupunktur

  • Aromatherapie

  • Ausleitende Verfahren

  • Blutegeltherapie

  • Bioresonanztherapie

  • Chiropraktik

  • Homöopathie

  • Kinesiologie

  • Physiotherapie

  • Phytotherapie

Vor allem zusätzlich zur schulmedizinischen Betreuung kann ein Besuch beim Heilpraktiker Sinn haben. Durch Akupunktur beispielsweise kann eine Schmerzlinderung bei Kopf- und Rückenschmerzen erzielt werden. Viele Patienten erleben auch eine Linderung der Schmerzen nach einer Blutegeltherapie bei Arthritis. Keine Belege gibt es für die Wirksamkeit von Homöopathie. Menschen, die auf Medikamente auf chemischer Basis lieber verzichten, sind beim Heilpraktiker ebenfalls richtig, da hier nur pflanzliche Produkte empfohlen werden.

Grundsätzlich gilt aber: Vor allem bei schweren oder chronischen Erkrankungen sollte zusätzlich zum Heilpraktiker immer ein Schulmediziner befragt werden. Heutzutage lassen sich beide Therapiemethoden oftmals gut miteinander kombinieren. Wer nur zum Heilpraktiker geht, läuft Gefahr, bei schweren Krankheiten wie Krebs, die durch chemische Medikamente gut behandelt werden können, keine ausreichende Therapie zu erfahren.

(ham)
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