Wegen Wlan-Allergie Französin wird Schmerzensgeld zugesprochen

Düsseldorf/ Paris · Hat die Strahlung von Mobilfunkgeräten wie Handys oder Wlan-Routern Auswirkungen auf den menschlichen Körper? - Diese Frage wird unter Medizinern heiß diskutiert. Nun hat ein Gericht erstmals Schmerzensgeld aufgrund von "Wlan-Allergie" zugesagt. Ein Präzedenzfall.

Elektromagnetische Hypersensitivität, kurz EHS, heißt das Krankheitsbild bei dem Betroffene unangenheme Auswirkungen durch die Strahlung von Mobiltelefonen, Strommasten oder Wlan-Routern erleiden sollen.

Studien rund um den Globus, konnten allerdings keine Belege dafür finden, dass Menschen dieses Strahlungsfeld wirklich wahrnehmen, oder gar dadurch krank werden. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt in ihrem letzten Bericht an, dass Mobiltelefone bei kurzer Nutzung keine schädlichen Auswirkungen haben. Die Langzeitnutzung wird gerade erforscht. Erste Ergebnisse sollen von der WHO 2016 veröffentlicht werden.

Um so verblüffender ist das Urteil, das ein französicher Richter nun gefällt hat. Er sprach der ehemaligen Radioproduzentin Marine Richard Schmerzensgeld zu, weil die ihren Wohnsitz in Marseille gegen eine Wohnung auf dem Land tauschen musste - wohl um den Symptomen ihrer EHS zu entgehen. Patienten der Erkrankungen klagen über Kopfschmerzen, Übelkeit, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme und andere Symptome.

"Es ist, als ob man mir mit einer Bohrmaschine direkt ins Hirn bohrt oder meinen Kopf in eine Schraubzwinge quetscht", sagt Richard in einem Interview mit der französischen Zeitung "LaDepeche". "Es ist extrem schmerzvoll und zieht sogar die Wirbelsäule hinunter. Daraus folgen dann weitere Probleme wie Herz- und Nervenleiden sowie Konzentrationsschwierigkeiten." Um diesem Teufelskreis zu entgehen, zog sie in eine entlegene Ecke Frankreichs in eine Steinhütte, frei von Kabeln jeder Art. Sogar Wasserleitungen fehlen. Was sie für den täglichen Bedarf braucht, zieht Richard aus einem nahegelegenen Brunnen.

Das toulouser Gericht hielt diese Beschwerden für ausreichend, um Richard für arbeitsunfähig zu erklären. In der Folge stehen ihr auch alle dazugehörigen rechtlichen Ansprüche zu, wie etwa die Rente von 800 Euro pro Monat für insgesamt drei Jahre. Danach muss sie das Geld neu beantragen. Allerdings wurde Richard vom Gericht nicht als erkrankt eingestuft, sondern als behindert zu 85 Prozent. Grund dafür ist vermutliche die gegen dieses Urteil sprechende Studienlage.

Richard selbst zeigt sich in verschiedenen Medieninterviews jedoch erleichtert, und spricht von einem Präzedenzfall, der Erleichterung für viele Betroffene bedeuten könnte.

(ham)
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