Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Radfahren trotz Alkohol am Steuer erlaubt

Koblenz (RPO). Autofahrern, die ihre Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt am Steuer verloren haben, darf das Fahrradfahren nicht grundsätzlich verboten werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Die Richter gaben damit einem Autofahrer recht, dem die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt entzogen wurde. Er wollte mit einem Antrag seine Fahrerlaubnis zurück und weigerte sich, ein Gutachten zur Fahrtauglichkeit vorzulegen.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte das medizinisch-psychologische Gutachten gefordert, um die Frage zu klären, ob der Autofahrer Alkoholgenuss und das Fahren eines Fahrzeugs und Fahrrads trennen kann. Dies lehnte er ab, woraufhin ihm die Behörde auch das Fahrradfahren verbot.

Nach Auffassung der Richter am Oberverwaltungsgericht darf zwar die Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifel an der Fahreignung ein Gutachten anordnen und von Untauglichkeit ausgehen, sofern der Antragsteller eine entsprechende Prüfung grundlos verweigert.

Allerdings bestünden die Eignungszweifel dann nicht beim Fahren eines Fahrrads, wenn die Person nur mit einer Trunkenheitsfahrt im Auto aufgefallen war.

(Aktenzeichen: 10 B 10415/11.OVG)

(apd/nbe)
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