Urteil Rezeptfreien Medikamenten weiterhin selbst zahlen

Karlsruhe · Patienten müssen vom Arzt verordnete rezeptfreie Medikamente weiterhin selbst bezahlen. Dass die geltende Regelung rechtens ist hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines chronisch Kranken ab, der von seinem Arzt nicht verschreibungspflichtige Medikamente für seine Atemwegserkrankung verordnet bekommt. Dem Patienten entstehen nach seinen Angaben monatliche Kosten von 28,80 Euro. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind seit 2004 vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.

Kein Sonderopfer der Versicherten

Das Bundessozialgericht wies die Klage des Mannes 2008 ab. Auch die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde jetzt mangels Erfolgsaussicht nicht angenommen. Die finanzielle Belastung des Versicherten stehe in angemessenem Verhältnis zu dem Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, heißt es zur Begründung.

Ein Sonderopfer erbrächten die Versicherten nicht, denn die Beträge für nicht verschreibungspflichtige Medikamente wendeten sie für sich selbst auf. Ein Sonderopfer wäre dagegen eine Sonderleistung für andere.

Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung werde nicht dadurch verletzt, dass die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente übernommen werden, für rezeptfreie dagegen nicht. Zwar diene die Differenzierung nicht nur der ärztlichen Überwachung bei der Einnahme hochwirksamer Medikamente, sondern auch der Kosteneinsparung bei weniger wirksamen rezeptfreien Arzneien.

Dies sei aber verhältnismäßig, da rezeptfreie Medikamente in der Regel billiger seien. Zudem könnten bei schwerwiegenden Erkrankungen auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausnahmsweise von den Krankenkassen bezahlt werden.

(APD/anch)
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