Urteil Klinik haftet nicht bei Schwangerschaft nach Sterilisation

Hamm · Ein Krankenhaus haftet nicht bei einer ungewollten Schwangerschaft nach einer Sterilisation - wenn die Patientin vom Arzt über das verbleibende Schwangerschaftsrisiko korrekt informiert wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Sterilisation: Antworten auf Männerfragen
Infos

Sterilisation: Antworten auf Männerfragen

Infos
Foto: dapd, Axel Schmidt

Damit blieb die Schadenersatzklage eines Ehepaares erfolglos, das von einer Klinik 10.000 Euro Schmerzensgeld und rund 300 Euro monatlichen Unterhalt verlangt hatte. (Az. 26 U 112/13)

Im vorliegenden Fall hatte sich Frau nach der Geburt ihres zweiten Kindes im Oktober 2006 im Krankenhaus sterilisieren lassen. Dennoch kam es im Jahre 2008 zu einer erneuten, ungewollten Schwangerschaft, im August 2009 kam ein weiteres Kind zur Welt. Im Gegensatz zu der Klägerin befand das Gericht, ein Behandlungsfehler bei der Sterilisation sei nicht festzustellen. Das Krankenhaus habe keine falsche Operationsmethode gewählt.

Auch hätten die behandelnden Ärzte nicht gegen ihre Pflicht zur therapeutischen Aufklärung verstoßen, urteilte der Zivilsenat. Vielmehr habe der Arzt die Frau mündlich darauf hingewiesen, dass nach der Sterilisation ein Schwangerschaftsrisiko im Promillebereich fortbestehe - nämlich in vier von 1000 Fällen. Somit habe die Frau gewusst, dass sie gegebenenfalls weitere Verhütungsmaßnahmen ergreifen musste, um einer erneuten Schwangerschaft mit hundertprozentiger Sicherheit vorzubeugen.

(DEU)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort