OVG Koblenz 7 A 12148/98 Sofortiges Abschleppen bei Parken in Fußgängerzone ist rechtens

Falschparker in Fußgängerzonen dürfen sofort abgeschleppt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz hat jetzt die ARAG aufmerksam gemacht.

Ein Autofahrer hatte geklagt. Dessen falsch geparktes Fahrzeug war beim Kurzbesuch des Fahrers in umliegenden Geschäften "an den Haken" genommen worden. Der Kläger zweifelte die Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs an und weigerte sich, 170 Mark zu bezahlen. Die Koblenzer Richter stellten jedoch fest, daß das Auto zu Recht abgeschleppt worden war. Der Kläger habe mit seinem Falschparken eine Funktionsbeeinträchtigung der Fußgängerzone verursacht, so daß ein öffentliches Interesse daran bestanden habe, das Fahrzeug zu entfernen. Autos hätten in solchen Bereichen grundsätzlich nichts zu suchen, da Fußgängerzonen der Lebensqualität in den Innenstädten dienten (OVG Koblenz AZ: 7 A 12148/98).

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