Neues Quartal Ärger um ungültige Gesundheitskarten

Düsseldorf · Am Montag startet in Arztpraxen das neue Quartal – und zwar mit Ärger. Zum 1. Oktober sind Gesundheitskarten der ersten Generation ungültig geworden. Es drohen Bürokratie und Privatrechnungen, auch wenn die Kassen am Ende zahlen.

 Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen. (Symbolbild)

Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen. (Symbolbild)

Foto: dpa

Am Montag startet in Arztpraxen das neue Quartal — und zwar mit Ärger. Zum 1. Oktober sind Gesundheitskarten der ersten Generation ungültig geworden. Es drohen Bürokratie und Privatrechnungen, auch wenn die Kassen am Ende zahlen.

Die elektronische Gesundheitskarte ist für 70 Millionen Kassenpatienten das Eintrittsbillet zum Arzt und Zahnarzt. Doch nun gibt es Ärger. Zum 1. Oktober hat die Betreibergesellschaft Gematik die erste Generation der Karten für ungültig erklärt, so die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV). Die Praxen können ungültige Karten nicht einlesen. Theoretisch könnte der Arzt die Behandlung verweigern oder den Kassenpatienten nur gegen Privatrechnung versorgen. Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums mahnte: "Es liegt in der Verantwortung der Krankenkassen dafür zu sorgen, dass die Versicherten funktionsfähige Gesundheitskarten zur Verfügung haben."

Karten der ungültigen ersten Generation sind auf der Vorderseite rechts oben mit "G 1" gekennzeichnet. Dabei ist es unerheblich, welches Gültigkeitsdatum hinten auf der Karte steht. "Etliche G1-Karten sind nach ihrem Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen, aber trotzdem ungültig", erklärt die KV. Aktuell gültig sind Karten der zweiten Generation, sie haben den Aufdruck "G 2". Gültig sind auch Karten der Generation 1plus, die unglücklicherweise aber ebenfalls mit "G1" gekennzeichnet sind. Zu allem Überfluss zeigen einige Lesegeräte auch gültige Karten der Generation 1 plus als ungültig an, wenn im August bei der Praxis kein entsprechendes Software-Update erfolgte. Die KV rät betroffenen Ärzten, sich mit ihrem Betreiber in Verbindung zu setzen. Wie viele Patienten insgesamt betroffen sind, ist unklar.

 Hat der Kassenpatient eine ungültige Karte, lehnt der Praxiscomputer ihn ab.

Hat der Kassenpatient eine ungültige Karte, lehnt der Praxiscomputer ihn ab.

Foto: schnettler

Hat der Kassenpatient eine ungültige Karte, lehnt der Praxiscomputer ihn ab. Und das sorgt erstmal für Ärger am Empfangstresen. "Nicht funktionierende Karten können den Betrieb empfindlich stören, zumal die Anwendung des Ersatzverfahrens, auf die sich die Kassenärztliche Vereinigung und Spitzenverband der Kassen verständigt haben, Aufwand erfordert", sagt KV-Sprecher Heiko Schmitz. Die Helferin muss manuell Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, Postleitzahl und Versichertennummer aufnehmen. Der Patient muss auf einem Abrechnungsschein bestätigen, dass er dort versichert ist.

"In einem akuten Fall wird niemand eine Behandlung verweigern", verspricht Schmitz. Um zu verhindern, dass Ärzte dem Patienten dafür eine Rechnung schreiben, bekommen Patienten bis zum Quartalsende Zeit, eine gültige Karte vorzulegen. Der Patient muss also rasch eine neue Karte beantragen oder prüfen, ob ihm die Krankenkasse diese nicht schon zugesendet hat. "In einigen Fällen wird es so sein, dass Versicherte schon eine neue Karte haben, diese aber noch nicht nutzen, weil die alte bisher funktioniert hat und auch ein noch nicht abgelaufenes Gültigkeitsdatum trägt", so Schmitz. Zugleich kann der Arzt seine Leistungen nach einem Ersatzverfahren mit der Kasse abrechnen. Falls der Arzt trotzdem eine Rechnung stelle, könne der Patient sich an seine Kasse wenden und bekäme den gezahlten Betrag erstattet.

Zum 1. Oktober sind die Verwaltungssysteme aktualisiert worden, damit die Praxen fit sind für die neue Telematik-Infrastruktur: Ab 1. Juli 2018 muss jede Praxis so mit Hard- und Software ausgestattet sein dass der Arzt die Karten nicht nur lesen, sondern auch beschreiben kann. In einem ersten Schritt geht es dabei nur am die Stammdaten, in einem zweiten Schritt soll der Arzt - in Rücksprache mit dem Patienten - auch Medikationspläne und Notfalldaten eintragen können. Doch wegen Lieferschwierigkeiten der Hersteller ist der Zeitplan schon jetzt nicht mehr zu schaffen. Derzeit bereit das Ministerium eine Verordnung zur Verlängerung der Frist. "Diese befindet sich derzeit in der Abstimmung", so die Sprecherin.

(anh)
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