Frankfurt/Main Zahnreinigung darf nicht zum Festpreis erfolgen

Frankfurt/Main · Zahnärzte dürfen Leistungen wie eine Zahnreinigung nicht zum Pauschalpreis anbieten. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Die Abrechnung zum Festpreis verstößt demnach gegen die Gebührenordnung. Der Zahnarzt müsse berücksichtigen, wie aufwendig die Behandlung war.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort