Frankfurt/Main Zahnreinigung darf nicht zum Festpreis erfolgen
Frankfurt/Main · Zahnärzte dürfen Leistungen wie eine Zahnreinigung nicht zum Pauschalpreis anbieten. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt.
11.07.2017
, 10:23 Uhr
Die Abrechnung zum Festpreis verstößt demnach gegen die Gebührenordnung. Der Zahnarzt müsse berücksichtigen, wie aufwendig die Behandlung war.