Reitbeteiligungen Ein Pferd mieten statt kaufen

Immer mehr Pferdebesitzer suchen heutzutage nach einer Reitbeteiligung, sei es aus zeitlichen oder finanziellen Gründen. Möchte man ein Pferd mieten anstatt ein eigenes zu kaufen, lassen sich hierdurch hohe Kosten einsparen.

Immer mehr Pferdebesitzer suchen heutzutage nach einer Reitbeteiligung, sei es aus zeitlichen oder finanziellen Gründen. Möchte man ein Pferd mieten anstatt ein eigenes zu kaufen, lassen sich hierdurch hohe Kosten einsparen.

Was ist unter einer Reitbeteiligung zu verstehen?

Aus juristischer Sicht liegt eine Reitbeteiligung vor, wenn eine dritte Person, neben dem Besitzer des Pferdes, ein Nutzungsrecht an dem Tier ausüben kann. Bei Reitbeteiligungen handelt es sich stets um einen Vertrag zwischen dem Reiter und dem Besitzer des Tieres. Im Volksmund hat es sich eingebürgert, dass mit Reitbeteiligungen auch die Personen gemeint sind, die das jeweilige Nutzungsrecht ausüben dürfen. Für eine Reitbeteiligung kann es verschiedene Gründe geben: Die häufigsten Gründe hierfür sind Geld- und Zeitmangel des Pferdebesitzers. Bei einer Reitbeteiligung ist stets eindeutig geregelt, welche Person über das Pferd entscheiden darf. Eine Reitbeteiligung ist nur für private Pferde üblich. Dies bedeutet, dass man nicht mehr von einer Reitbeteiligung sprechen kann, wenn mit dem Pferd ein Einkommen erzielt wird, wie dies beispielsweise bei Schulpferden der Fall ist. Ebenso muss hierbei abgegrenzt werden, wenn der jeweilige Reiter für die Arbeit mit dem Pferd eine Vergütung erhält, wie dies bei einem Beritt der Fall ist.

Reitbeteiligungen aus versicherungstechnischer Sicht

Wenn kein spezieller Vertrag über Beteiligungen geschlossen wurde, ist immer der Besitzer des Tieres für alle Schäden verantwortlich, die durch das Pferd verursacht worden sind. Dies betrifft Vermögensschäden ebenso wie Sach- und Personenschäden. Auch wenn diese Schäden im Rahmen von Beteiligungen entstanden sind, ist der Halter des Pferdes haftbar zu machen. Aus diesem Grund sollte man aus Sicht des Besitzers ernsthaft über einen Vertrag nachdenken, wenn man sich für Beteiligungen entscheidet. Ebenso anzuraten sind in diesem Zusammenhang spezielle Pferdehaftpflichtversicherungen, die durch das Pferd entstandene Schäden gegenüber Dritten regulieren.

Bei einer unentgeltlichen und gelegentlichen Nutzung eines Privatpferdes greift im Schadensfall die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass ein sogenanntes Fremdreiterrisiko im Versicherungsvertrag enthalten ist. Dies ist jedoch bei den meisten Versicherungspolicen der Fall.

Man kann es drehen und wenden wie man möchte: Bei Reitbeteiligungen sollte man versicherungsrechtliche Aspekte nicht vernachlässigen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, bei regelmäßigen Beteiligungen einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen.

(areh)
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