NRW Gericht: Städte müssen sich um Fundkatzen kümmern

Wer muss sich um aufgegriffene Katzen kümmern? Eine Gerichtsentscheidung in einem Streit um Fundkatzen zwischen einem Jäger und der Gemeinde Ascheberg im Münsterland sorgt für Wirbel. Die Kommune sei zuständig, befand der Richter.

 region-duesseldorf,langenfeld,nachrichten,MON AGT,150527

region-duesseldorf,langenfeld,nachrichten,MON AGT,150527

Foto: AGT

Wer muss sich um aufgegriffene Katzen kümmern? Eine Gerichtsentscheidung in einem Streit um Fundkatzen zwischen einem Jäger und der Gemeinde Ascheberg im Münsterland sorgt für Wirbel.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte am Donnerstag angeordnet, dass das Fundbüro der Kommune im Münsterland sich um zwei Katzen kümmern muss, die dem Jäger in eine Lebendfalle gegangen waren. Er war vor Gericht gezogen, als das örtliche Fundbüro die erste Katze nicht aufnehmen wollte.

Die Kommune sei sehr wohl zuständig für die Versorgung des Tieres, befand jedoch der Richter, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag Medienberichte bestätigte. Es könne nicht einfach unterstellt werden, dass es keinen Besitzer mehr gebe. Die Katze mache einen wohlgenährten und nicht scheuen Eindruck und sei daher auch im Sinne des Tierschutzes als Fundsache und nicht als herrenloser Gegenstand zu bewerten. Damit sei das Ordnungsamt mit seinem Fundbüro zuständig.

Ascheberg sorge sich nun, dass eine Welle von aufgegriffenen Katzen auf die Kommune zukomme, sagte Vize-Bürgermeister Alexander Ruhe. Im ländlichen Raum gebe es zahlreiche streunende Katzen, ihre Versorgung in einem Tierheim koste die Stadt pro Tier mindestens 200 Euro.

Der Landesjagdverband dagegen sieht sich bestätigt: Seit Jäger keine wildernden Katzen mehr schießen dürfen, habe sich das "Katzenproblem" verschärft. Dies müssten nun Natur und Kommunen ausbaden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort